Lohn und Gehalt

Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohngestaltung

4,6 von 5
(106 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Die gerechte Lohngestaltung ist in jedem Betrieb ein wichtiges Thema. Vom Entgelttransparenzgesetz und dessen Anwendungsbereich über die Eingruppierung in tarifliche oder betriebliche Entgeltsysteme bis hin zur Leistungs- und Prämienentlohnung: Als Betriebsrat sollten Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten nutzen und sich für die Interessen der Belegschaft bei der Lohn- und Gehaltsgestaltung einsetzen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR148-4151
Hotel
Lindner Congress Hotel
Lütticher Str. 130
40547 Düsseldorf
Von
11. November 2024 14:00 Uhr
Bis
14. November 2024 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.698,00 €
2. Teilnehmer
1.631,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.580,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Rechtsgrundlagen der betrieblichen Lohngestaltung
  • Was gilt? Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
  • Welche Vergütungsformen gibt es und was ist jeweils zu beachten?
  • Die sollten Sie kennen: Betriebliche Übung und Gesamtzusage
  • Wann greift der Gleichbehandlungsgrundsatz?
  • Verringerung der Vergütung: Wann und wie ist das möglich?
Bedeutung von Tarifverträgen für die Lohngestaltung
  • Zusammenspiel von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag verstehen
  • Wichtige Begriffe: Tarifvorrang, Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
Als Betriebsrat bei Lohn und Gehalt effektiv mitbestimmen
  • Ihr Recht als BR: Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten
  • Richtig ein- und umgruppieren
  • Entlohnungsmethoden einführen oder abändern
  • Übertarifliche Zulagen - Anrechnung auf Tariferhöhungen
  • Bei der Vergütung von AT-Angestellten mitbestimmen
  • Leistungsabhängige Entgeltformen
  • Betriebsvereinbarungen zu Lohn- und Gehaltsfragen
  • Keine Einigung in Sicht: So setzen Sie Ihre Rechte durch!
  • Folgen bei der Verletzung der Mitbestimmungsrechte
Lohngerechtigkeit durch das Entgelttransparenzgesetz?
  • Anwendungsbereich kennen: Für wen gilt das Gesetz?
  • Rechte des einzelnen Arbeitnehmers und des Betriebsrats kennen
Betriebliche Lohn- und Gehaltssysteme bei Betriebsänderungen
  • Was gilt bei Verkauf oder Verschmelzung des Unternehmens?
  • Unternehmensaufspaltungen: Was ist zu beachten?

Wichtige
Hinweise

Grundkenntnisse im Arbeitsrecht (https://www.waf-seminar.de/rubrik/grundlagenseminare-zum-arbeitsrecht) und im Betriebsverfassungsrecht (https://www.waf-seminar.de/rubrik/grundlagenseminare-zum-betriebsverfassungsrecht) sind für die Teilnahme am Seminar sehr empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte, die wichtige Kenntnisse über ihre Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohn- und Gehaltsgestaltung erlangen wollen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte

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Ihr erfolgreicher Einstieg in die arbeitsrechtlichen Grundlagen

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Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Für diesen Personenkreis sind die im Seminar vermittelten Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich.

Lohn und Gehalt

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Die gerechte Lohngestaltung ist in jedem Betrieb ein wichtiges Thema. Vom Entgelttransparenzgesetz und dessen Anwendungsbereich über die Eingruppierung in tarifliche oder betriebliche Entgeltsysteme bis hin zur Leistungs- und Prämienentlohnung: Als Betriebsrat sollten Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten nutzen und sich für die Interessen der Belegschaft bei der Lohn- und Gehaltsgestaltung einsetzen.

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Lindner Congress Hotel
Lütticher Str. 130
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Bis
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  • Die sollten Sie kennen: Betriebliche Übung und Gesamtzusage
  • Wann greift der Gleichbehandlungsgrundsatz?
  • Verringerung der Vergütung: Wann und wie ist das möglich?
  • Zusammenspiel von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag verstehen
  • Wichtige Begriffe: Tarifvorrang, Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
  • Ihr Recht als BR: Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten
  • Richtig ein- und umgruppieren
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  • Bei der Vergütung von AT-Angestellten mitbestimmen
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  • Folgen bei der Verletzung der Mitbestimmungsrechte
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  • Rechte des einzelnen Arbeitnehmers und des Betriebsrats kennen
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Hinweise

Grundkenntnisse im Arbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht sind für die Teilnahme am Seminar sehr empfehlenswert.

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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte, die wichtige Kenntnisse über ihre Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohn- und Gehaltsgestaltung erlangen wollen.

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Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Für diesen Personenkreis sind die im Seminar vermittelten Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich.

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