Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter
Ihre Beteiligungsrechte als SBV - jetzt sind Sie gefordert
Für schwerbehinderte Beschäftigte und diesen Gleichgestellten gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Droht die Kündigung eines schwerbehinderten Kollegen, sind Sie als SBV besonders gefordert. Was ist bei der Kündigung Schwerbehinderter zu beachten? Und wie läuft das Verfahren vor dem Integrationsamt ab? In diesem Seminar erhalten Sie praxisnahes Wissen für mehr Sicherheit im Umgang mit Kündigungen.
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Kostenlos
für Sie

- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Seminarinhalt
- Überblick: die verschiedenen Kündigungsgründe
- Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
- Ordentliche, außerordentliche Kündigung und Änderungskündigung
- Formvorschriften, Erklärungs- und Kündigungsfristen
- Anhörung des Betriebsrats
- Stärkung des Schwerbehindertenschutzes durch das Bundesteilhabegesetz
- So arbeiten Sie als SBV mit dem Betriebsrat richtig zusammen
- Beteiligung des Integrationsamts, Verfahrensablauf und Hindernisse
- Inwieweit spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement eine Rolle?
- Stellungnahme der SBV als zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung
- Informationspflichten des Arbeitgebers
- Welche Fristen müssen Sie als SBV einhalten?
- Wie sieht eine Stellungnahme in der Praxis aus?
- Antragsverfahren, Widerspruch, Klage
- Sinnvolles Vorgehen gegen die Zustimmung des Integrationsamtes
- Rechtsmittel, Fristen, Zuständigkeiten
- Sozialrechtliche Folgen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).
Seminar-Empfehlungen für Sie
Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht:
Schwerbehindertenvertretung Teil 1
Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen
Anerkennung der (Schwer-)Behinderung und Gleichstellung
Als SBV Ihre Kollegen qualifiziert beraten
Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter
Ihre Beteiligungsrechte als SBV - jetzt sind Sie gefordert
Für schwerbehinderte Beschäftigte und diesen Gleichgestellten gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Droht die Kündigung eines schwerbehinderten Kollegen, sind Sie als SBV besonders gefordert. Was ist bei der Kündigung Schwerbehinderter zu beachten? Und wie läuft das Verfahren vor dem Integrationsamt ab? In diesem Seminar erhalten Sie praxisnahes Wissen für mehr Sicherheit im Umgang mit Kündigungen.
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zum Seminar
In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
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Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.
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Aufgaben und Möglichkeiten der SchwerbehindertenvertretungSchwerbehindertenvertretung Teil 2
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Als SBV Ihre Kollegen qualifiziert beratenBesuchen Sie unsere Webseite für mehr Infos:www.waf-seminar.de/seminare
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Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).