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Krankheit und Fehlzeiten
Wichtiges Vertiefungs-Seminar rund um das Thema Krankheit im Betrieb
Details
Das Thema Krankheit und Fehlzeiten begegnet Ihnen als Betriebsrat in verschiedenen Facetten: Anlass kann eine krankheits- oder verhaltensbedingte Kündigung sein, Mobbing im Betrieb, die anstehende Dienstplanerstellung oder aber auch eine Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement. In diesem Seminar lernen Sie alles, um mit dieser so wichtigen Thematik souverän umzugehen.
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Seminarinhalt
- Darum geht’s: Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
- Gibt es eine teilweise Arbeitsunfähigkeit?
- Über Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheit Bescheid wissen
- Begutachtung des Arbeitnehmers durch den sozialmedizinischen Dienst
- Welche Rolle spielt der Betriebsarzt?
- Entgeltersatzleistungen: Von der Lohnfortzahlung bis zur Aussteuerung
- Besonderheiten bei Rückfallerkrankungen kennen
- Boni, Prämien und Weihnachtsgeld bei Krankheit berechnen
- Hamburger Modell & Co.: Vergütung bei Wiedereingliederung
- Vorstufe zur Kündigung: Krankheit als Abmahnungsgrund
- Verhaltensbedingte Kündigung: Pflichtverletzung bei Krankheit
- Kündigung wegen Vortäuschen oder Ankündigen von Krankheit
- Personenbedingte Kündigung: Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein
- Negative Zukunftsprognose bei Suchterkrankungen
- Wieder fit für den Job werden: Medizinische Rehabilitation
- Von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben profitieren
- Erwerbsminderungsrente und vorgezogene Altersrente
- Anhörung des Betriebsrats: Wie kann der BR reagieren?
- Möglichkeiten und Grenzen: Versetzung wegen Krankheit
- Krankheit mit System? Chancen der Gefährdungsbeurteilung
- Als BR auf Kranken- und Rückkehrgespräche Einfluss nehmen
- Im BEM weiteren Fehlzeiten entgegenwirken
- Durch betriebliches Gesundheitsmanagement Krankheit vermeiden
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die zu einer Verminderung krankheitsbedingter Fehlzeiten und zu einer Vermeidung von Kündigungen wegen Krankheit beitragen wollen.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX auch zu den Aufgaben der SBV, dem Gesundheitsschutz dienende Maßnahmen, insbesondere auch präventive Maßnahmen die schwerbehinderten Arbeitnehmern dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen oder durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung entsprechender Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten hin zu wirken. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Tätigkeit der SBV erforderlich.
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In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX auch zu den Aufgaben der SBV, dem Gesundheitsschutz dienende Maßnahmen, insbesondere auch präventive Maßnahmen die schwerbehinderten Arbeitnehmern dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen oder durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung entsprechender Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten hin zu wirken. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Tätigkeit der SBV erforderlich.