Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Konzernbetriebsrat
Aufgaben kennen und Kompetenzen wahrnehmen
Details
Für einen Konzern kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Der KBR ist für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden können. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Zuständigkeiten des Konzernbetriebsrats kompetent wahrnehmen.
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- Arbeitsgesetze
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Seminarinhalt
- Unterordnungs- und Gleichordnungskonzern
- Gemeinschaftsunternehmen mit mehreren KBR
- Tochterunternehmen mit Leitungsfunktion - Konzern im Konzern
- Konzerne mit Auslandsbezug
- Voraussetzungen: GBR-Beschlüsse
- Regelung der Anzahl der Mitglieder; Entsendung der Mitglieder
- Amtsdauer, Abberufung, Ausschluss von Mitgliedern
- Folgen bei Änderungen in der Konzernstruktur
- Gesetzliche Zuständigkeit für einheitliche Regelungen auf Konzernebene
- Organisation der Unternehmensmitbestimmung
- Durch Auftrag des BR oder GBR
- Konzernbetriebsvereinbarungen - Geltungsbereich
- Vorsitzender und Stellvertreter
- Sitzungen, Ort, Teilnehmer, Formvorschriften
- Konzernbetriebsausschuss für laufende Geschäfte
- Beschlussfähigkeit, Stimmengewichtung
- Freizeitausgleich für An- und Abfahrt zu den Sitzungen
- Übernachtungen und sonstige Auslagen
- Büroräume, Sitzungszimmer, weitere Ausstattungen
- Schulungsanspruch der Mitglieder des KBR
- Errichtung von KBR
- Abgrenzung der Zuständigkeiten KBR - GBR - BR
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Konzernbetriebsrats sowie deren Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die mit dem KBR ständig zusammenarbeiten.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den KBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73=DB 1975 2234).
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Für einen Konzern kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Der KBR ist für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden können. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Zuständigkeiten des Konzernbetriebsrats kompetent wahrnehmen.
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Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den KBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73=DB 1975 2234).