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Konfliktmanagement für Betriebsräte Teil 2
Strategien für eine konstruktive Konfliktbewältigung erlernen
Details
Konflikte lassen sich im Arbeitsleben häufig nicht vermeiden. Eine konstruktive Bewältigung wirkt sich positiv auf das Arbeitsklima und das gemeinsame Miteinander aus. Deshalb sollten Sie als Betriebsrat Ihre Konfliktkompetenz erweitern! Im zweiten Teil der Seminarreihe zum Konfliktmanagement erfahren Sie, wie Sie die Regeln einer kooperativen Konfliktbearbeitung anwenden können und tragfähige Lösungen für Konflikte erarbeiten.
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Seminarinhalt
- Bausteine für ein positiv-konstruktives Gesprächsklima
- Einstieg, Unterbrechungen und Ende des Konfliktgesprächs
- Konfliktmanagement zwischen verschiedenen Gruppen
- Nachbereitung des Konfliktgesprächs
- Interessen vertreten statt in Positionen verharren
- Konflikte schlichten
- Konflikt-Moderation
- Systematische Vorgehensweise
- Konflikte durch Konsens regeln
- Interessen besprechen statt über Positionen streiten
- Lösungen mit Hilfe von Empathie entwickeln
- Wo steht der Betriebsrat?
- Schlichter oder Mitglied einer Konfliktpartei?
- Möglichkeiten der Integration von Fraktionen
- Konkrete Handlungsschritte für die Konfliktlösung ausarbeiten
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die das Seminar Konfliktmanagement für Betriebsräte Teil 1 besucht haben oder über vergleichbare Kenntnisse und Fertigkeiten in der Bearbeitung von Konflikten bei der Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben verfügen.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Für den genannten Personenkreis können die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein (siehe auch Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für Rhetorik und Kommunikations-Seminare).
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In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
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Für den genannten Personenkreis können die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein (siehe auch Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für Rhetorik und Kommunikations-Seminare).