Fakten zum Seminar
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Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX
Vom rechtlichen Rahmen bis zur praxisgerechten Umsetzung
Details
Wie können Sie die Beschäftigungssituation (schwer-)behinderter Menschen verbessern? Die Inklusionsvereinbarung ist das stärkste Beteiligungsrecht der SBV. Hier können Sie konkrete Ziele und Maßnahmen zur Inklusion (schwer-)behinderter Kollegen im Betrieb vereinbaren. In diesem Seminar lernen Sie den gesetzlichen Rahmen dafür kennen und erfahren, wie Sie sich für eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsprozessen einsetzen können.
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Seminarinhalt
- Von der Integration zur Inklusion
- Was ändert das Bundesteilhabegesetz?
- Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
- Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit
- Was kann und was sollte geregelt werden?
- Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Prävention
- Analyse des Ist-Zustands und Herbeiführung des Soll-Zustands
- Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der SBV
- Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit
- Wer ist beteiligt?
- Entwicklung gemeinsamer Ziele
- Maßnahmen zur Zielerreichung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Mustervereinbarungen und Praxis-Beispiele
- Einfluss auf die deutschen Bestimmungen
- Möglichkeiten und Grenzen
- Der rechtliche Handlungsspielraum von Betriebsrat und SBV
- Die verschiedenen Regelungsvarianten
- Das Integrationsamt als Moderator
- Aufgaben des Integrationsamtes
- Verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten?
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung einsetzen und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
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Hinweise
Die Teilnahme an den Seminaren "Schwerbehindertenvertretung Teil 1 - 3" sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.
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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).