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Gesamtbetriebsrat Teil 1
Einsteiger-Seminar in die rechtlichen Grundlagen
Details
Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen häufig auf Unternehmensebene getroffen. Deshalb sieht das BetrVG die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats vor. Doch welche Aufgaben hat der GBR? Und wie ist das Verhältnis zwischen GBR und örtlichem Betriebsrat? In diesem Seminar erhalten Sie umfassendes Wissen über die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten des GBR.
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- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Begriff des Unternehmens und Betriebes
- Bildung und Zusammensetzung des GBR
- Amtszeit, Ersatzmitglieder, Ausscheiden aus dem GBR
- Vorsitzender und Stellvertreter
- Sitzungen und Formvorschriften
- Beschlussfähigkeit; Stimmengewichtung
- Betriebsräteversammlung
- Schulungsanspruch der Mitglieder des GBR
- Freizeitausgleich für An- und Abfahrt zu den Sitzungen und Versammlungen
- Übernachtungen und sonstige Auslagen
- Büroräume, Sitzungszimmer und sonstige Ausstattungen
- Voraussetzungen
- Das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe
- Beauftragung durch einen örtlichen Betriebsrat
- Betriebe ohne Betriebsrat
- Einzelne Mitbestimmungsrechte
- Bei Beauftragung des GBR
- Betriebsräteversammlung; Einladung; Teilnahme
- Informationspflicht gegenüber den örtlichen Betriebsräten
- Regelungskompetenz
- Öffnungsklauseln in Tarifverträgen
- Gesamtbetriebsvereinbarungen bei der Verschmelzung oder Spaltung von Unternehmen oder Betrieben
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Gesamtbetriebsrats sowie deren Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die mit dem GBR ständig zusammenarbeiten oder sich auf die Tätigkeit im GBR vorbereiten.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den GBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73=DB 1975 2234).
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Einsteiger-Seminar in die rechtlichen Grundlagen
Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen häufig auf Unternehmensebene getroffen. Deshalb sieht das BetrVG die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats vor. Doch welche Aufgaben hat der GBR? Und wie ist das Verhältnis zwischen GBR und örtlichem Betriebsrat? In diesem Seminar erhalten Sie umfassendes Wissen über die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten des GBR.
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Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den GBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73=DB 1975 2234).