Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR490-2699
Hotel
Holiday Inn Hamburg - City Nord

Kapstadtring 2a

22297 Hamburg

Von
17. Juni 2024 14:00 Uhr
Bis
20. Juni 2024 12:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.796,00 €
2. Teilnehmer
1.725,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
1.671,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

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17. Juni 2024 14:00 Uhr
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Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung

Eine starke Stimme für Ihre (schwer-) behinderten Kollegen!

4,6 von 5
(29 Bewertungen)

Details

Wirklich wichtige Entscheidungen werden in aller Regel auf höheren Ebenen des Unternehmens oder des Konzerns getroffen. Das macht die Arbeit einer Gesamt- oder Konzern SBV umso wichtiger. Zögern Sie deshalb nicht, auch auf dieser Ebene präsent zu sein und die Interessen der (schwer-)behinderten Kollegen bestmöglich zu vertreten.

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Holiday Inn Hamburg - City Nord

Kapstadtring 2a

22297 Hamburg

Von
17. Juni 2024 14:00 Uhr
Bis
20. Juni 2024 12:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.796,00 €
2. Teilnehmer
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Jeder weitere Teilnehmer
1.671,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

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Holiday Inn Hamburg - City Nord

Kapstadtring 2a

22297 Hamburg

Von
17. Juni 2024 14:00 Uhr
Bis
20. Juni 2024 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
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Jeder weitere Teilnehmer
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inkl. Kostenübernahmeerklärung

Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Rechtliche Grundlagen zur Wahlordnung vermittelt bekommen
  • Wer ist wählbar, wer kann gewählt werden?
  • Voraussetzungen für eine gelungene Wahl
  • Gar nicht so selten: Was passiert, wenn es nur zwei Wahlberechtigte gibt?
  • Zuständigkeiten und Abgrenzung zur örtlichen SBV
  • Die örtliche SBV bestmöglich einbinden
  • Zusammenarbeit mit GBR und KBR professionell gestalten
  • Kompetente Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberbeauftragten
  • Aufgabenteilung mit Stellvertretern: Was ist zulässig?
  • Alles über Freistellung und Kostenerstattung wissen
  • An welchen Sitzungen darf die Gesamt- bzw. Konzern-SBV teilnehmen?
  • Informations- und Beteiligungsrechte einfordern und durchsetzen
  • Welche Regelungsinstrumente stehen zur Verfügung?
  • Aussetzung von Beschlüssen des GBR als letztes Mittel
  • Welcher Turnus ist einzuhalten?
  • Wer ist einzuladen und was muss hierbei beachtet werden?
  • Hat der Arbeitgeber ein Anwesenheitsrecht?
  • Welche Themen sind zwingend anzusprechen und welche sinnvoll?
  • Ziele einer Rahmen-Inklusionsvereinbarung formulieren
  • Wer ist Partner einer Rahmen-Inklusionsvereinbarung?
  • Sinnvolle Regelungsbereiche erarbeiten
  • Muster: So könnte eine Rahmen-Inklusionsvereinbarung aussehen!

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder einer bereits bestehenden Gesamt- oder Konzernschwerbehindertenvertretung, wie auch für örtliche Vertrauenspersonen, die eine Stufenvertretung gründen bzw. die Zusammenarbeit mit diesen auf eine professionelles Level heben wollen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der örtlichen Schwerbehindertenvertretung, wie auch Mitglieder der Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung erforderlich.

Aktuelle
Bewertungen

96,55 %
Weiterempfehlung
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Seminarinhalt
4,6
Referent
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Praxisrelevanz
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Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung

Eine starke Stimme für Ihre (schwer-) behinderten Kollegen!

4,6 von 5
(29 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Wirklich wichtige Entscheidungen werden in aller Regel auf höheren Ebenen des Unternehmens oder des Konzerns getroffen. Das macht die Arbeit einer Gesamt- oder Konzern SBV umso wichtiger. Zögern Sie deshalb nicht, auch auf dieser Ebene präsent zu sein und die Interessen der (schwer-)behinderten Kollegen bestmöglich zu vertreten.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR490-2699
Hotel
Holiday Inn Hamburg - City Nord
Kapstadtring 2a
22297 Hamburg
Von
17. Juni 2024 14:00 Uhr
Bis
20. Juni 2024 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.796,00 €
2. Teilnehmer
1.725,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.671,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Wahl der Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung
  • Rechtliche Grundlagen zur Wahlordnung vermittelt bekommen
  • Wer ist wählbar, wer kann gewählt werden?
  • Voraussetzungen für eine gelungene Wahl
  • Gar nicht so selten: Was passiert, wenn es nur zwei Wahlberechtigte gibt?
Welche Aufgaben hat die Gesamt- und Konzern-SBV?
  • Zuständigkeiten und Abgrenzung zur örtlichen SBV
  • Die örtliche SBV bestmöglich einbinden
  • Zusammenarbeit mit GBR und KBR professionell gestalten
  • Kompetente Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberbeauftragten
  • Aufgabenteilung mit Stellvertretern: Was ist zulässig?
Rechte und Pflichten der Gesamt- bzw. Konzern-SBV kennen
  • Alles über Freistellung und Kostenerstattung wissen
  • An welchen Sitzungen darf die Gesamt- bzw. Konzern-SBV teilnehmen?
  • Informations- und Beteiligungsrechte einfordern und durchsetzen
  • Welche Regelungsinstrumente stehen zur Verfügung?
  • Aussetzung von Beschlüssen des GBR als letztes Mittel
Versammlung der Vertrauenspersonen
  • Welcher Turnus ist einzuhalten?
  • Wer ist einzuladen und was muss hierbei beachtet werden?
  • Hat der Arbeitgeber ein Anwesenheitsrecht?
  • Welche Themen sind zwingend anzusprechen und welche sinnvoll?
Rahmen-Inklusionsvereinbarung
  • Ziele einer Rahmen-Inklusionsvereinbarung formulieren
  • Wer ist Partner einer Rahmen-Inklusionsvereinbarung?
  • Sinnvolle Regelungsbereiche erarbeiten
  • Muster: So könnte eine Rahmen-Inklusionsvereinbarung aussehen!

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder einer bereits bestehenden Gesamt- oder Konzernschwerbehindertenvertretung, wie auch für örtliche Vertrauenspersonen, die eine Stufenvertretung gründen bzw. die Zusammenarbeit mit diesen auf eine professionelles Level heben wollen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
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Adina Apartment Hotel - Leipzig, Steigenberger Hotel - Dortmund, Novotel Nürnberg am Messezentrum - Nürnberg, Leonardo Hotel City Center - Wolfsburg, NH Hotel Horner Rennbahn - Hamburg

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Bewertungen

96.55% Weiterempfehlung

4,6 von 5
(29 Bewertungen)
4.4Seminarinhalt
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4.4Praxisrelevanz
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Integration (schwer-)behinderter Kollegen fördern

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Schulungsanspruch

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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der örtlichen Schwerbehindertenvertretung, wie auch Mitglieder der Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung erforderlich.