Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Führungskultur mitbestimmen
Einflussmöglichkeiten des BR zu einem guten Miteinander
Details
Die Führungskultur eines Unternehmens ist für die Gesundheit der Mitarbeiter und den wirtschaftlichen Erfolg von zentraler Bedeutung. Ein problematisches Führungsverhalten verschleißt wertvolle Energien, demotiviert die Mitarbeiter und kann das Unternehmen sehr viel Geld kosten. Hier ist auch der Betriebsrat gefragt. In diesem Seminar lernen Sie die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats kennen und erfahren, welche Instrumente zu einer besseren Führungskultur beitragen können.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Wechselwirkung von Führung, Motivation, Betriebsklima und Leistung
- Innere Kündigung und hohen Krankenstand vermeiden
- Kennzeichen hoher Führungsqualität
- Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz
- Klärungsgespräche mit betroffenen Kollegen führen
- Dialoggespräch mit unterschiedlichen Führungspersönlichkeiten
- Kollegen unterstützen und die eigene Energie bewahren
- Kritikgespräch ohne und mit Teilnahme des Betriebsrats
- Konsequenzen einfordern bei schädlichem Führungsverhalten
- Direktionsrecht und Abmahnung
- Mitwirkungsrechte nutzen für gemeinsame Lösungen
- Initiativen zur Fortbildung von Führungskräften
- Vorschläge des Betriebsrats zur Verbesserung der Führungsarbeit
- Zusammenarbeit mit der Personalabteilung bei Einführung und Überprüfung von Führungsinstrumenten
- Vorschläge des Betriebsrats zur Personalentwicklung und Personalplanung
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für BR-Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder, die mit Führungsaufgaben betraut sind, und Betriebsräte, die sich für eine bessere Führungskultur im Betrieb einsetzen wollen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Sofern die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Schulungsbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
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