Fakten zum Seminar
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Fremdpersonaleinsatz
Handlungsmöglichkeiten des BR bei Abschluss von Werkverträgen kennen
Details
Werkverträge sind bei Arbeitgebern überaus beliebt. Sie können damit Personal flexibel einsetzen und Kosten senken. Viele Betriebsräte stehen dieser Entwicklung jedoch kritisch gegenüber, da durch den Einsatz von Fremdarbeitnehmern häufig eigenes Personal verdrängt und Lohndumping betrieben wird. In diesem Seminar lernen Sie Ihre Rechte als Betriebsrat bei der Vergabe von Werkverträgen und dem Einsatz von Fremdpersonal kennen.
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- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Werkvertrag zur Auslagerung von Schichten und Abteilungen an Fremdfirmen
- "Einkauf" von "Arbeitspaketen" an Betriebsrat und Personalabteilung vorbei?
- Produktions-/Dienstleistungsbetrieb oder Büro mit ausgegliedertem Vertrieb?
- Unterschiedliche Arbeitszeiten, Entlohnung, Arbeitssicherheit im Betrieb
- Unterschiedlicher Kündigungsschutz
- Kompetenzverlust des Betriebs?
- Abhängigkeit von Fremdfirmen
- Steigende Gewährleistungskosten?
- Informationsanspruch, Einsichtsrecht in Werkverträge
- Personalplanung - warum und wie lange werden Aufgaben fremdvergeben?
- Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss
- Durchsetzung der Informationsrechte des Betriebsrats
- Prüfung von Werkverträgen auf verkappte Leiharbeit
- Ausschreibung von Arbeitsplätzen auf Verlangen des BR
- Regelungen zu den Voraussetzungen, unter denen Arbeitnehmer von Fremdfirmen im Betrieb eingesetzt oder versetzt werden
- Vorschläge des BR zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung im Betrieb
- Öffentlichkeitsarbeit des BR zum Einsatz von Werkverträgen/Leiharbeitern im Betrieb
- Alternativvorschläge des Betriebsrats statt Auslagerung
- Neue Arbeitsorganisation und verbesserte Arbeitsabläufe
- Flexible Arbeitszeiten
- Qualifizierung der Stammbelegschaft
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsräte aus allen Betrieben, in denen Aufgaben durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern oder die Vergabe von Werkverträgen erledigt werden sollen oder bereits erledigt werden.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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