Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Ersatzmitglieder Teil 3
Ihr notwendiges Basiswissen im Arbeitsrecht
Details
Nachgerückte Ersatzmitglieder sind im BR-Alltag genauso gefordert wie jedes andere Gremiumsmitglied. Dies gilt sowohl für die Rechtsstellung als auch für die Abläufe der BR-Tätigkeit und inhaltliche Fragen. Um als vollwertiges Mitglied an den Sitzungen des Betriebsrats teilnehmen und kompetent auftreten zu können, benötigen Sie ein umfassendes rechtliches Basiswissen. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über alle wichtigen Themen des Arbeitsrechts.
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Kostenlos
für Sie
- Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen
- Arbeitszeit in Frage und Antwort
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Wesentliche Grundbegriffe
- Anbahnung von Vertragsverhältnissen
- Wichtiges zum Thema Probezeit
- Abschluss, Form und Ausgestaltung
- Kontrolle von Vertragsklauseln
- (Haupt-)Pflicht zur Arbeitsleistung
- Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag
- Wie wirken sich Betriebsvereinbarungen aus?
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Unterschiedliche Vergütungsformen
- Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn
- Arbeitsvergütung ohne Arbeitsleistung
- Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit
- Mitspracherechte des Betriebsrats
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Bedarf es immer einer vorherigen Abmahnung?
- Personenbedingte, verhaltensbezogene und betriebsbedingte Kündigung
- Auf welche Fristen kommt es an?
- Gibt es besondere formelle Anforderungen?
- Anhörung und Widerspruch des Betriebsrats
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar wendet sich an alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeiten wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).
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Das Seminar wendet sich an alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeiten wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).