Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Ersatzmitglieder Teil 1
Vom Nachrücker zum kompetenten Betriebsratsmitglied
Details
Als Ersatzmitglied können Sie jederzeit in das BR-Gremium nachrücken, wenn ein ordentliches Mitglied dauerhaft oder zeitweilig verhindert ist. Damit Sie für Ihren Einsatz im BR fit sind und sich aktiv in die BR-Arbeit einbringen können, sollten Sie über die wesentlichen Regelungen des Betriebsverfassungsrechts Bescheid wissen. In diesem Seminar erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Pflichten als Ersatzmitglied und gewinnen Grundkenntnisse für eine kompetente Mitbestimmung.
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Kostenlos
für Sie
- „Fitting“ Betriebsverfassungsgesetz
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt
- Verhinderung eines oder mehrerer BR-Mitglieder
- Tatsächliche und rechtliche Verhinderung
- Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts
- Dauerhaftes Ausscheiden eines BR-Mitglieds
- Im Vertretungsfall
- Freistellung und Freizeitausgleich
- Ansprüche auf Kostenerstattung
- Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht
- Beginn und Dauer des Kündigungsschutzes
- Nachwirkender Kündigungsschutz als Ersatzmitglied nach BR-Tätigkeit
- Nachwirkender Kündigungsschutz als Wahlbewerber
- Abmeldung und Rückmeldung beim Vorgesetzten
- Befugnisse des BRV
- Vergütung
- BR-Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
- Pflicht zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit
- Rechtzeitige Ladung mit Tagesordnung
- Zeitlicher Rahmen für die Vorbereitung der BR-Sitzung
- Ersatzmitglied in Teilzeit bzw. im Schichtbetrieb
- Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung
- Zugriff auf Protokolle/Unterlagen von BR, GBR, KBR und Ausschüssen
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).