Fakten zum Seminar
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Einstellung, Versetzung, Kündigung
Wichtige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erfolgreich durchsetzen
Details
Veto, Widerspruch oder Zustimmung? Die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen gehört zu den wichtigsten Formen der Einflussnahme durch den Betriebsrat. In diesem Seminar erfahren Sie alles Wissenswerte über Einstellung, Versetzung und Kündigung. Sie lernen, wie Sie als Betriebsrat Kündigungen richtig beurteilen, Verfahrensfehler vermeiden und Zustimmungsverweigerungen treffend formulieren.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Mitbestimmung des Betriebsrats
- Formen der Gestaltung
- Ihre Beteiligungsrechte bei der Bewerbung
- Zeitpunkt und Umfang
- Vorläufige personelle Maßnahmen
- Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern
- Entzug von Aufgaben; Übertragung von Aufgaben
- Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Versetzung eines Betriebsratsmitglieds
- Notwendigkeit; Tarifanstellung; AT-Anstellung
- Berichtigung einer bestehenden Eingruppierung
- Form und Fristen; Begründung
- Folgen einer Zustimmungsverweigerung
- Lohnansprüche bei Kündigung, Kündigungsschutzprozess
- Aufhebungsvereinbarung, Abfindung
- Kündigungsschutz für besondere Personengruppen
- Zeitpunkt der Anhörung; Eilfälle
- Umfang der Mitteilungspflicht; Kündigungsgründe
- Ordentliche, fristlose Kündigung
- Änderungskündigung zur Verlängerung/Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit
- Änderungskündigung zur Umgestaltung des Gehalts
- Widerspruch des Betriebsrats; Folgen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle BR-Mitglieder sowei Mitglieder das Betriebs- oder Personalausschusses. Personelle Angelegenheiten bergen oft ungeahnte Schwierigkeiten und die umfangreiche Rechtsprechung macht eine intensivere Schulung notwendig.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder, die noch kein entsprechendes Seminar zu diesem Thema besucht haben, gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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