Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

Instrumente zur Durchsetzung von Beteiligungsrechten kennen

4,8 von 5
(18 Bewertungen)
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Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sie tritt in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten zusammen, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht einigen können. Doch wie läuft das im Detail ab? Und wann ist ein Prozess vor dem Arbeitsgericht sinnvoll? Unsere Referenten vermitteln Ihnen grundlegende Kenntnisse und geben praktische Tipps!

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR161-6500
Hotel
Vienna House Easy
Auf dem Johannisberg 1
42103 Wuppertal
Von
27. November 2023 14:00 Uhr
Bis
29. November 2023 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.569,00 €
2. Teilnehmer
1.507,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.460,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Anrufung der Einigungsstelle
  • Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Betriebsratsbeschluss zur Anrufung
  • Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer
Wichtige Fälle im Einigungsstellenverfahren
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Aufstellung eines Sozialplanes bei Betriebsänderungen
  • Mitbestimmung bei Kündigungen
  • Fragen der Beschäftigungssicherung
Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelles
  • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
  • Taktisches Vorgehen des Betriebsrats
  • Gesprächsführung und Argumentationsstrategien des BR
Kosten der Einigungsstelle
  • Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
  • Honorar für den Vorsitzenden und externe Beisitzer
  • Arbeitsentgelt für betriebsangehörige Beisitzer
Verfahren vor der Einigungsstelle
  • Mündliche Beratung; Beschluss
  • Abstimmungsverfahren
  • Ständige Einigungsstelle
  • Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle
Umsetzung der Beschlüsse der Einigungsstelle
  • Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
  • Nachprüfung des Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht
  • Umsetzung im Betrieb
Arbeitsgerichtsverfahren
  • Beschlussverfahren; Urteilsverfahren; einstweilige Verfügung
  • Anhörungstermin, Beweisaufnahme, Güteverhandlung
  • Antragsbegründung; Beteiligte am Verfahren
  • Kostenübernahme; Rechtsbeistand
  • Information der Belegschaft?

Ihr
Teilnehmerkreis

Diese Seminar eignet sich für alle BR-Mitglieder, die innerhalb des Betriebsrats für die Einleitung des Einigungsstellenverfahrens zuständig oder als Beisitzer vorgesehen sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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ATLANTIC Hotel Galopprennbahn - Bremen, Dorint Kongresshotel - Neuss, Mercure Hotel München Airport Freising - Freising

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Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können.

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