Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
Instrumente zur Durchsetzung von Beteiligungsrechten kennen
Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sie tritt in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten zusammen, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht einigen können. Doch wie läuft das im Detail ab? Und wann ist ein Prozess vor dem Arbeitsgericht sinnvoll? Unsere Referenten vermitteln Ihnen grundlegende Kenntnisse und geben praktische Tipps!
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Diese Seminar eignet sich für alle BR-Mitglieder, die innerhalb des Betriebsrats für die Einleitung des Einigungsstellenverfahrens zuständig oder als Beisitzer vorgesehen sind.
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Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können.
Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
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Details
Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sie tritt in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten zusammen, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht einigen können. Doch wie läuft das im Detail ab? Und wann ist ein Prozess vor dem Arbeitsgericht sinnvoll? Unsere Referenten vermitteln Ihnen grundlegende Kenntnisse und geben praktische Tipps!
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Fakten zum Seminar
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Seminarinhalt
- Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Betriebsratsbeschluss zur Anrufung
- Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Aufstellung eines Sozialplanes bei Betriebsänderungen
- Mitbestimmung bei Kündigungen
- Fragen der Beschäftigungssicherung
- Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
- Taktisches Vorgehen des Betriebsrats
- Gesprächsführung und Argumentationsstrategien des BR
- Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
- Honorar für den Vorsitzenden und externe Beisitzer
- Arbeitsentgelt für betriebsangehörige Beisitzer
- Mündliche Beratung; Beschluss
- Abstimmungsverfahren
- Ständige Einigungsstelle
- Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle
- Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
- Nachprüfung des Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht
- Umsetzung im Betrieb
- Beschlussverfahren; Urteilsverfahren; einstweilige Verfügung
- Anhörungstermin, Beweisaufnahme, Güteverhandlung
- Antragsbegründung; Beteiligte am Verfahren
- Kostenübernahme; Rechtsbeistand
- Information der Belegschaft?
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