Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR122-8055
Hotel
Hotel Berlin, Berlin

Luetzowplatz 17

10785 Berlin

Von
21. Juli 2025 14:00 Uhr
Bis
24. Juli 2025 12:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.849,00 €
2. Teilnehmer
1.776,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
1.720,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

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Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1

Suchterkrankungen im Betrieb frühzeitig erkennen und angehen

4,7 von 5
(837 Bewertungen)

Details

Nach Wegfall des gesetzlichen Cannabis-Verbots erlangt das Thema Sucht und Rauschmittel im Betrieb besondere Aktualität. Denn durch problematische Konsummuster und diverse Suchtformen entstehen Jahr für Jahr gesellschaftlich und wirtschaftlich hohe Schäden. Als Betriebsrat liegt Ihnen die Gesundheit betroffener Kollegen mit Sicherheit am Herzen. In diesem Seminar erfahren Sie deshalb, wie Sie Suchtkrankheiten frühzeitig erkennen und den Betroffenen von Anfang an helfen können.

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Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Ihr
Seminarinhalt

  • Genuss, Gewohnheit oder schon Sucht - wo liegt die Grenze?
  • Medizinische und psychologische Definition von "Sucht" kennen
  • Über Begriff und Bedeutung der Co-Abhängigkeit Bescheid wissen
  • So entsteht Sucht: Ergebnisse der Hirnforschung leicht vermittelt
  • Alkohol, Cannabis & Co.: Verschiedene Suchtformen im Überblick
  • Kein Randproblem: Zahlen und Fakten zu Abhängigkeitserkrankungen
  • Reduzierte Arbeitsleistung: Wirtschaftliche Folgen von Suchterkrankungen
  • Konfliktherd Sucht: Einflüsse auf das Sozialverhalten kennen
  • Sucht als anerkannte Krankheit: Voraussetzungen und Rechtsfolgen
  • Besonderheiten bei Entgeltfortzahlung, Abmahnung und Kündigung
  • Wann ist eine Blutprobe in Bezug auf Alkohol und THC zulässig?
  • Wann kann der Arbeitgeber berauschte Arbeitnehmer nach Hause schicken?
  • Rauch- und Alkoholverbote: Schikane oder angebrachte Fürsorge?
  • Wie erkennen Sie, dass Kollegen suchtmittelkrank oder -gefährdet sind?
  • Den betrieblichen Umgang mit Betroffenen zum Thema machen
  • Echte Solidarität vs. Co-Abhängigkeit: Hier ist Sensibilität gefragt!
  • Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrats bei suchtkranken Kollegen
  • Betriebliches Gesundheitswesen: Aktivitäten der Prävention und Gesundheitsförderung
  • Bei Suchtproblemen frühzeitig intervenieren und Hilfen vermitteln
  • Interne Unterstützung: Die Einrichtung einer betrieblichen Suchtkrankenhilfe
  • Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen ausloten
  • Mit einer Betriebsvereinbarung "Sucht"-Leitlinien aufstellen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Arbeit des Betriebsrats erforderlich. In größeren Betrieben ist der Besuch dieser Schulung für zumindest ein BR-Mitglied generell erforderlich (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.1995, Az. 4 TaBv 38/95).

SBV

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich.

Aktuelle
Bewertungen

64,76 %
Weiterempfehlung
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(837 Bewertungen)
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Seminarinhalt
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Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,6
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Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1

Suchterkrankungen im Betrieb frühzeitig erkennen und angehen

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(837 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Nach Wegfall des gesetzlichen Cannabis-Verbots erlangt das Thema Sucht und Rauschmittel im Betrieb besondere Aktualität. Denn durch problematische Konsummuster und diverse Suchtformen entstehen Jahr für Jahr gesellschaftlich und wirtschaftlich hohe Schäden. Als Betriebsrat liegt Ihnen die Gesundheit betroffener Kollegen mit Sicherheit am Herzen. In diesem Seminar erfahren Sie deshalb, wie Sie Suchtkrankheiten frühzeitig erkennen und den Betroffenen von Anfang an helfen können.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
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Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
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Hotel
Hotel Berlin, Berlin
Luetzowplatz 17
10785 Berlin
Von
21. Juli 2025 14:00 Uhr
Bis
24. Juli 2025 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.849,00 €
2. Teilnehmer
1.776,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.720,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Was genau ist Sucht?
  • Genuss, Gewohnheit oder schon Sucht - wo liegt die Grenze?
  • Medizinische und psychologische Definition von "Sucht" kennen
  • Über Begriff und Bedeutung der Co-Abhängigkeit Bescheid wissen
  • So entsteht Sucht: Ergebnisse der Hirnforschung leicht vermittelt
  • Alkohol, Cannabis & Co.: Verschiedene Suchtformen im Überblick
Einfluss von Suchterkrankungen auf den Betrieb
  • Kein Randproblem: Zahlen und Fakten zu Abhängigkeitserkrankungen
  • Reduzierte Arbeitsleistung: Wirtschaftliche Folgen von Suchterkrankungen
  • Konfliktherd Sucht: Einflüsse auf das Sozialverhalten kennen
Arbeitsrechtliche Aspekte bei Suchterkrankungen
  • Sucht als anerkannte Krankheit: Voraussetzungen und Rechtsfolgen
  • Besonderheiten bei Entgeltfortzahlung, Abmahnung und Kündigung
  • Wann ist eine Blutprobe in Bezug auf Alkohol und THC zulässig?
  • Wann kann der Arbeitgeber berauschte Arbeitnehmer nach Hause schicken?
  • Rauch- und Alkoholverbote: Schikane oder angebrachte Fürsorge?
Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz
  • Wie erkennen Sie, dass Kollegen suchtmittelkrank oder -gefährdet sind?
  • Den betrieblichen Umgang mit Betroffenen zum Thema machen
  • Echte Solidarität vs. Co-Abhängigkeit: Hier ist Sensibilität gefragt!
Hilfestellung für Betroffene im Betrieb
  • Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrats bei suchtkranken Kollegen
  • Betriebliches Gesundheitswesen: Aktivitäten der Prävention und Gesundheitsförderung
  • Bei Suchtproblemen frühzeitig intervenieren und Hilfen vermitteln
  • Interne Unterstützung: Die Einrichtung einer betrieblichen Suchtkrankenhilfe
  • Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen ausloten
  • Mit einer Betriebsvereinbarung "Sucht"-Leitlinien aufstellen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Bewertungen

64.76% Weiterempfehlung

4,7 von 5
(837 Bewertungen)
4.7Seminarinhalt
4.8Referent
4.6Praxisrelevanz
4.6Lernzuwachs

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Arbeit des Betriebsrats erforderlich. In größeren Betrieben ist der Besuch dieser Schulung für zumindest ein BR-Mitglied generell erforderlich (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.1995, Az. 4 TaBv 38/95).

SBV

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich.