Fakten zum Seminar
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Direktionsrecht und Änderungskündigung
Sich als Betriebsrat im Spannungsfeld sicher bewegen
Details
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers wirft in der betrieblichen Praxis eine Reihe von Fragen auf und führt häufig zu Auseinandersetzungen. Nicht immer ist für Arbeitsvertragsparteien und Betriebsrat klar zu erkennen, wo das Weisungsrecht des Arbeitgebers beginnt und wo es endet. In diesem Seminar erfahren Sie, wo die Grenzen des Direktionsrechts liegen und welche Beteiligungsrechte Ihnen als Betriebsrat im Rahmen von Änderungskündigungen zukommen.
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- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
- Anweisungen zum Arbeitsort und zur Arbeitszeit
- Weisungen zur Tätigkeit und zum Verhalten
- Bedeutung der Arbeitsvertragsgestaltung
- Grenzen durch Gesetz und Tarifvertrag
- Grenzen durch Arbeitsvertrag und Zumutbarkeit
- Notsituationen; Arbeitsverweigerung
- Auswirkungen bei Überschreitung des Direktionsrechts
- Änderung oder Neuverteilung des Vertriebsgebiets von Außendienstmitarbeitern
- Änderung der Besuchsvorgaben oder Vertriebsprodukte
- Verpflichtung zur Übernachtung
- Wann Versetzung möglich, wann Änderungskündigung nötig?
- Arbeitsvertragsänderungen im gegenseitigen Einvernehmen
- Änderungskündigung - Voraussetzungen und Kündigungsgründe
- Änderungskündigungen bei Betriebsräten
- Versetzung von Betriebsratsmitgliedern
- Änderungen von Arbeitszeit oder Aufgabenbereich
- Anhörung bei Änderungskündigungen
- Beteiligung bei Versetzungen
- Dienstreisen, Freistellung während der Kündigungsfrist
Wichtige
Hinweise
Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitrecht, die in dem Seminar Arbeitsrecht Teil 1 vermittelt werden, sind für den Besuch des Seminars hilfreich.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die innerhalb des Betriebsrats mit personellen Angelegenheiten betraut sind.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder, die noch kein entsprechendes Seminar zu diesem Thema besucht haben, gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitrecht, die in dem Seminar Arbeitsrecht Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR128) vermittelt werden, sind für den Besuch des Seminars hilfreich.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder, die noch kein entsprechendes Seminar zu diesem Thema besucht haben, gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.