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Seminarinhalt
Die Betriebsvereinbarung
- Die Betriebsvereinbarung als Hauptdarsteller Ihrer Mitbestimmung
- Zustandekommen, Beendigung und Nachwirkung
- Bestandteile und mögliche Inhalte von Betriebsvereinbarungen
Ordnung und Verhalten im Betrieb
- Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers
- Betriebliche Verhaltensregeln: Welche Weisungen sind zulässig?
- Ihre Mitbestimmung als BR beim Ordnungs- und Arbeitsverhalten
Arbeitszeit
- Wichtiges Wissen zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
- Flexible Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis
- Ihre Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Einführung von Kurzarbeit
Urlaub
- Urlaubsanspruch und wichtige Regelungen im BUrlG
- Rechtsprechung von EuGH und BAG zum Urlaubsrecht
- Ihre Mitbestimmung als Betriebsrat beim Thema Urlaub
Arbeitnehmerüberwachung
- Verhaltens- und Leistungskontrolle durch technische Einrichtungen
- Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht als Grenze der Überwachung
- Ihre Mitbestimmung als BR bei der Arbeitnehmerüberwachung
Lohn und Gehalt
- Verschiedene Vergütungsformen im Überblick
- Ausnahmen vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn"
- Ihre Mitbestimmung als BR bei betrieblicher Lohngestaltung
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Wichtige Regelungen im Entgeltfortzahlungsgesetz
- Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Ihre Rolle als BR beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Aufbau und Struktur des Arbeitsschutzrechts
- Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Verordnungen
- Ihre Mitbestimmung als BR beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mobiles Arbeiten
- Voraussetzungen und Anforderungen an mobile Arbeit
- Ihre Mitbestimmung als BR bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit
Extra für Sie
Seminarablauf
Teilnehmerkreis
Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Grundlagenseminar und ist geeignet für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht haben.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit stets erforderlich. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht erfordert.









