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Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil 3
Ausschnitte der digitalen Arbeitswelt im datenschutzrechtlichen Fokus
Details
Die fortschreitende Digitalisierung hat neue Technologien ganz selbstverständlich im Arbeitsalltag verankert. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren noch beschleunigen. Erfahren Sie in Teil 3 dieser Seminarreihe, wo uns die Digitalisierung hinführt, warum Sie als Betriebsrat jetzt besonders gefordert sind und wie Sie die Chancen der Digitalisierung nutzen, ohne dass der Datenschutz auf der Strecke bleibt.
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- Datenschutzrecht
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Datenschutzrechtlichen Risiken wirksam begegnen
- Home-Office und mobile Arbeit: Vereinbarungen in Theorie und Praxis
- Die Bedeutung der Zugangssicherung bei technischen Geräten besser einschätzen
- Arbeitsrechtliche Grundlagen zur dienstlichen Nutzung privater Endgeräte kennen
- Welche Überwachungsmöglichkeiten ergeben sich für den Arbeitgeber?
- Wem gehören die Daten? Was muss geregelt werden?
- Datenverlust: So gehen Sie im Fall der Fälle korrekt vor
- Arbeiten im 21. Jahrhundert: Gibt es „die Cloud“ überhaupt?
- Chancen und Risiken beim Cloud-Computing gegeneinander abwägen
- Einführung und Nutzung von Microsoft 365 – worauf ist zu achten?
- Als BR die Handlungsmöglichkeiten beim Einsatz von Microsoft 365 kennen
- Digitaler Fußabdruck: So gläsern ist der Arbeitnehmer bereits heute!
- Big Data: Wie das Sammeln und Auswerten großer Datenmengen funktioniert
- Probleme beim Datenschutz in einer globalisierten Arbeitswelt
- KI, Blockchain, 5G, Smart Contracts, Quantencomputer, IoT – wo führt das alles hin?
- Zukunft und Mitbestimmung: Warum Sie als BR jetzt besonders gefordert sind
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befasst sind und bereits über ein gewisses technisches Grundverständnis verfügen.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die Teilnahme an dem Seminar ist für alle Betriebsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen befasst sind.
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