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Fakten zum Seminar
Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil 2
Mit einer guten Betriebsvereinbarung für effektiven Datenschutz sorgen
Details
Datenschutz im Betrieb fällt viel leichter, wenn es klare Rahmenbedingungen gibt, an denen sich alle Beteiligten orientieren können. Erfahren Sie in Teil 2 der Seminarreihe, wie der Betriebsrat gewinnbringende IT-Betriebsvereinbarungen plant und abschließt und wie er in Sachen Datenschutz mit gutem Vorbild vorangeht.
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für Sie
- Datenschutzrecht
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Seminarinhalt
- BR, GBR oder KBR: Wer ist eigentlich zuständig?
- Als BR strukturiert die nötigen Informationen beschaffen
- Planung, Verhandlung, Abschluss und Neugestaltung: Die richtige Vorgehensweise des BR
- IT-Regelungen übersichtlich halten: Vom Konglomerat an Einzel-BVs zur Rahmen-BV
- Über Aufbau und Struktur einer IT-Betriebsvereinbarung Bescheid wissen
- Wichtige Regelungen im Überblick: Das muss unbedingt hinein!
- Gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz beachten
- Ausgewählte Musterbetriebsvereinbarungen analysieren
- IT-Betriebsvereinbarungen einhalten: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser!
- Eskalationsleiter: Bei Missachtung getroffener Regelungen richtig verfahren
- Kündigung und Nachwirkung von IT-Betriebsvereinbarungen
- Mitarbeiterdaten im Betriebsrat gesetzeskonform nutzen
- Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit: Wer ist für was zuständig?
- Braucht der Betriebsrat einen eigenen Datenschutzbeauftragten?
- Zugriff auf personenbezogene Daten im Gremium sachgerecht regeln
- Mit Rechten von Betroffenen richtig umgehen
Wichtige
Hinweise
Kenntnisse, die im Seminar Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil 1 vermittelt werden, sind für eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar unbedingt erforderlich.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befasst sind und bereits über minimale Grundkenntnisse in der IT verfügen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.
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Kenntnisse, die im Seminar Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR269) vermittelt werden, sind für eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar unbedingt erforderlich.
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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befasst sind und bereits über minimale Grundkenntnisse in der IT verfügen.
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Schulungsanspruch
Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.