Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil 2

Erarbeitung und Anpassung von IT-Betriebsvereinbarungen

4,8 von 5
(120 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Datenschutz im Betrieb fällt viel leichter, wenn es klare Rahmenbedingungen gibt, an denen sich alle Beteiligten orientieren können. Erfahren Sie in Teil 2 der Seminarreihe, wie der Betriebsrat gewinnbringende IT-Betriebsvereinbarungen plant und abschließt und wie er in Sachen Datenschutz mit gutem Vorbild vorangeht.

Kostenloses
Starter-Set

  • Datenschutzrecht
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR123-1259
Hotel
NH Hotel München Messe
Eggenfeldener Str. 100
81929 München
Von
29. Januar 2024 14:00 Uhr
Bis
01. Februar 2024 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.769,00 €
2. Teilnehmer
1.699,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.646,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Vorüberlegungen zum Abschluss einer IT-Betriebsvereinbarung
  • BR, GBR oder KBR: Wer ist eigentlich zuständig?
  • Als BR strukturiert die nötigten Informationen beschaffen
  • Planung, Verhandlung, Abschluss und Neugestaltung: Die richtige Vorgehensweise des BR
  • IT-Regelungen übersichtlich halten: Vom Konglomerat an Einzel-BVs zur Rahmen-BV
Gestaltungsmöglichkeiten einer IT-Betriebsvereinbarung
  • Über Aufbau und Struktur einer IT-Betriebsvereinbarung Bescheid wissen
  • Wichtige Regelungen im Überblick: Das muss unbedingt hinein!
  • Gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz beachten
  • Ausgewählte Musterbetriebsvereinbarungen analysieren
Der richtige Umgang mit bestehenden IT-Betriebsvereinbarungen
  • IT-Betriebsvereinbarungen einhalten: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser!
  • Eskalationsleiter: Bei Missachtung getroffener Regelungen richtig verfahren
  • Kündigung und Nachwirkung von IT-Betriebsvereinbarungen
Mit gutem Beispiel voran: Datenschutz im Betriebsratsbüro
  • Mitarbeiterdaten im Betriebsrat gesetzeskonform nutzen
  • Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit: Wer ist für was zuständig?
  • Braucht der Betriebsrat einen eigenen Datenschutzbeauftragten?
  • Zugriff auf personenbezogene Daten im Gremium sachgerecht regeln
  • Mit Rechten von Betroffenen richtig umgehen

Wichtige
Hinweise

Kenntnisse, die im Seminar Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR269) vermittelt werden, sind für eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar unbedingt erforderlich.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befasst sind und bereits über minimale Grundkenntnisse in der IT verfügen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Seminarhotels

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.

Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil 2

Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil 2

Erarbeitung und Anpassung von IT-Betriebsvereinbarungen

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Datenschutz im Betrieb fällt viel leichter, wenn es klare Rahmenbedingungen gibt, an denen sich alle Beteiligten orientieren können. Erfahren Sie in Teil 2 der Seminarreihe, wie der Betriebsrat gewinnbringende IT-Betriebsvereinbarungen plant und abschließt und wie er in Sachen Datenschutz mit gutem Vorbild vorangeht.

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Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR123-1259
Hotel
NH Hotel München Messe
Eggenfeldener Str. 100
81929 München
Von
29. Januar 2024 14:00 Uhr
Bis
01. Februar 2024 12:30 Uhr
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2. Teilnehmer
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  • Über Aufbau und Struktur einer IT-Betriebsvereinbarung Bescheid wissen
  • Wichtige Regelungen im Überblick: Das muss unbedingt hinein!
  • Gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz beachten
  • Ausgewählte Musterbetriebsvereinbarungen analysieren
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Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befasst sind und bereits über minimale Grundkenntnisse in der IT verfügen.

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Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
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Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.

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Bewertungen

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