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Seminarinhalt
Sich die Bedeutung des Datenschutzes vor Augen führen
- Datenschutz: Wichtiges Anliegen oder teurer Hype?
- Wo überall Daten erfasst und gespeichert werden
- DSGVO & Co.: Worum geht es eigentlich genau?
- Datenspeicherung im Ausland: Damit müssen Sie rechnen!
- Gefährliche Verknüpfungen: Das sagen Persönlichkeitsprofile über uns aus!
Rechtliche Grundlagen zum Arbeitnehmerdatenschutz
- DSGVO/BDSG/LDSG: Wie spielen die Regelungen zusammen?
- Über die Zulässigkeit von Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Bescheid wissen
- Technischer vs. organisatorischer Datenschutz: Worauf kommt es an?
- Grundsätze von Datenvermeidung und -sparsamkeit kennen
Datenschutz in der betrieblichen Praxis
- Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten verarbeiten?
- Zustimmungsmanagement: Verarbeitung personenbezogener Daten sachgerecht regeln
Die Rolle des BR beim betrieblichen Datenschutz richtig verstehen
- BR und Datenschutz: Bloße Aufgabe oder echte Mitbestimmung?
- Kontrollrechte des Betriebsrats gewissenhaft wahrnehmen
- Mit dem Datenschutzbeauftragten effektiv zusammenarbeiten
- Potenzielle Datenschutzverstöße im Betrieb: Welche Möglichkeiten hat der BR?
Arbeitnehmerüberwachung wirksam vorbeugen
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Was ist unter einer technischen Einrichtung zu verstehen?
- BR-Werkzeugkasten: Vermeidung von Verhaltens- und Leistungskontrolle
- Als BR die Regelungen zur Mitarbeiterkontrolle konsequent überwachen
Extra für Sie
Webinarablauf
Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsräte, die sich mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befassen. Vorkenntnisse, technische Expertise oder Praxiserfahrungen sind nicht erforderlich.
Schulungsanspruch
Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.






