Datenschutz spezial: Aktuelle Entwicklungen
Mitbestimmungsrechte in einer sich verändernden Arbeitswelt
Mit dem Inkrafttreten der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes ist das Verhältnis zwischen Arbeits- und Datenschutzrecht in den Fokus gerückt. Betriebsräte stellen sich hier ganz praktische Fragen: Was ist beim Datenschutz im BR-Büro zu beachten? Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden? Und was ist im Umgang mit Mitarbeiterdaten erlaubt?
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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die bereits über Grundlagenkenntnisse im Datenschutzrecht verfügen und ihr Wissen vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung weiter vertiefen wollen.
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Schulungsanspruch
Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.
Datenschutz spezial: Aktuelle Entwicklungen
Mitbestimmungsrechte in einer sich verändernden Arbeitswelt
Details
Mit dem Inkrafttreten der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes ist das Verhältnis zwischen Arbeits- und Datenschutzrecht in den Fokus gerückt. Betriebsräte stellen sich hier ganz praktische Fragen: Was ist beim Datenschutz im BR-Büro zu beachten? Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden? Und was ist im Umgang mit Mitarbeiterdaten erlaubt?
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Seminarinhalt
- Videoüberwachung - wie lange darf ich Aufnahmen speichern?
- Passwortwechsel: regelmäßiges Ändern des Passworts als Sorgfaltspflicht?
- Endlich Klarheit: Wann bedarf es einer Einwilligung in die Datenvereinbarung?
- Einblick in Lohnlisten - was darf der Betriebsrat?
- Betriebsrat als eigener Verantwortlicher nach der DSGVO?
- BEM-Verfahren und Datenschutz
- Datenschutz im BR-Büro - was ist zwingend zu beachten?
- Industrie 4.0
- Biometrische Verfahren
- Lokalisierung von Beschäftigten
- Erfassung von Arbeitszeit
- Innerbetriebliche soziale Netzwerke
- Künstliche Intelligenz (KI)
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG als wichtige Stütze
- Mitbestimmung bei Digitalisierungsmaßnahmen
- Mitarbeiterfotos, Geburtstagslisten, Internetauftritt und Co.
- Arbeitnehmerdatenschutz: mit Beschäftigtendaten richtig umgehen
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die bereits über Grundlagenkenntnisse im Datenschutzrecht verfügen und ihr Wissen vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung weiter vertiefen wollen.
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Seminarablauf
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Schulungsanspruch
Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.
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