Fakten zum Seminar
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Datenschutz für die SBV
Als Vertrauensperson mit sensiblen Daten korrekt umgehen
Details
Als Vertrauensperson erhalten Sie im Rahmen Ihrer SBV-Arbeit sehr vertrauliche Daten Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen und speichern diese meist auch digital ab. Erfahren Sie in diesem Seminar, wann und in welcher Form Sie eine Einwilligung zur Speicherung benötigen und wie Sie sensible Daten der (schwer-)behinderten Arbeitnehmer korrekt schützen. Darüber hinaus erhalten Sie praktische Tipps, wie Sie Ihr SBV-Büro datenschutzkonform führen.
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- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Ihr
Seminarinhalt
- Sich die Bedeutung des Datenschutzes vor Augen führen
- DSGVO & Co.: Die wichtigsten Regelungen zum Datenschutz kennen
- Grundsätzliches zu Geheimhaltungspflichten erfahren
- Aufgabe und Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Erstellung eines "SBV-Verfahrensverzeichnisses" - so wird´s gemacht!
- Technisch-organisatorische Maßnahmen im SBV-Büro implementieren
- Desksharing mit dem BR: Erforderliche Maßnahmen im gemeinsam genutzten Büro
- Die Erstellung einer Schwerbehindertenkartei: Was sind erforderliche Daten?
- Der Betroffene im Mittelpunkt: Einwilligungserklärung vor Datenverarbeitung
- Sensible Daten: Einsichtsrecht des Stellvertreters und der Bürokraft?
- Welche Informationen und Daten können weitergegeben werden?
- Löschen mit Konzept: Sich rechtzeitig von nicht (mehr) benötigten Daten trennen
- Gibt es eine Haftung der Vertrauensperson für Datenschutzverstöße?
- Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im BEM
- Das A und O: Die datenschutzrechtliche Einwilligung des Betroffenen
- Über den richtigen Umgang mit Gesundheitsdaten Bescheid wissen
- Dokumentation und Speicherung: Wichtiges Wissen zur digitalen BEM-Akte
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung .
Ihr
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Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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