Betriebsverfassungsrecht Teil III
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Fakten zum Seminar
Seminar-Nr. | BR257-1984 | |
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Hotel |
Best Western Plus Delta Park Hotel Keplerstr. 24 68165 Mannheim |
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Beginn | Di. 16.06.2020 | 14:00 Uhr |
Ende | Fr. 19.06.2020 | 12:30 Uhr |
Seminarpreise pro Teilnehmer
bei 1 Teilnehmer: | 1.340,00 € |
bei 2 Teilnehmern: | 1.298,00 € |
ab 3 Teilnehmern: | 1.249,00 € |
Ihr Nutzen als Betriebsrat
- Die Mitbestimmungsrechte des BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie Betriebsänderungen, kompetentausüben können
- Die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, bei Arbeitsabläufen und der Berufsbildung nutzen
Seminarinhalt
Agieren oder reagieren?
- Wann sind Maßnahmen des Arbeitgebers mitbestimmungspflichtig?
- "Begleitende" oder "korrigierende" Mitbestimmung?
Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
- Auskunftspflichten des Unternehmens
- Einsichtsrecht in wirtschaftliche Unterlagen
- Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
- Begriff der Betriebsänderung
- Änderung der Unternehmensstruktur
- Unterrichtung und Beratung; Hinzuziehung eines Beraters
- Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
- Betriebsbedingte Kündigung
Interessenausgleich und Sozialplan
- Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs
- Die Verhandlungen über den Interessenausgleich
- Allgemeine Voraussetzungen für einen Sozialplan
- Inhalt und Wirkung von Sozialplänen
- Einigungsstellenverfahren
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen
- der Unfallverhütung; der Arbeitssicherheit
- des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei der Planung von
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Berufsbildung
- Förderung der Berufsbildung durch den BR
- Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung
- Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
- Bildungsprämie für Arbeitnehmer
Umgang mit Arbeitnehmerbeschwerden
- Ablauf des Beschwerdeverfahrens
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Wichtiger Hinweis
Als Ergänzung können Sie das Seminar Wirtschaftliche Grundkenntnisse für alle Betriebsräte Teil I besuchen.
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Weitere Seminartage:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.340,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.298,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.249,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Informationen zu Hotelpreisen und Tagespauschalen finden Sie unter Hotelinformationen.
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar wendet sich an neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare "Betriebsverfassungsrecht Teil I und Teil II" besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.
Schulungsanspruch für den Betriebsrat
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminarbewertung zu „Betriebsverfassungsrecht Teil III“
Weiterempfehlung: 99,59%
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