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Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Details
Mit dem dritten Teil der Grundlagenreihe zum Betriebsverfassungsrecht werden Sie zum Experten in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ebenfalls wichtig: Ihre Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Weiterbildung und der Qualifizierung von Mitarbeitern. Lernen Sie in diesem Seminar alle wesentlichen Vorschriften kennen und erweitern Sie Ihr Wissen im Betriebsverfassungsrecht.
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Kostenlos
für Sie
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt
- Informationen zur wirtschaftlichen Lage erhalten ohne Wirtschaftsausschuss
- Wirtschaftsausschuss als Hilfe für den BR: Aufgaben und Befugnisse kennen
- Über die Reichweite von Auskunftspflichten des Unternehmens Bescheid wissen
- Von Einsichtsrechten in wirtschaftliche Unterlagen regelmäßig Gebrauch machen
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss optimieren
- Unfallverhütung und Arbeitssicherheit als Aufgaben des Betriebsrats
- Ihre Rechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv nutzen
- Arbeitsverfahren und –abläufe merklich verbessern
- Betriebliche Bildungsmaßnahmen erfolgreich durchführen
- Unter welchen Voraussetzungen ist von einer Betriebsänderung auszugehen?
- Unterrichtung und Beratung; Hinzuziehung eines Beraters
- Scharfes Schwert: Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
- Betriebsbedingte Kündigung: Was steht hierzu im Gesetz?
- Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs
- Zielgerichtet über den Interessenausgleich verhandeln
- Wann ist ein Sozialplan aufzustellen?
- Inhalt und Wirkung von Sozialplänen kennen
- Einigungsstellenverfahren erfolgreich durchführen
- Ablauf des Beschwerdeverfahrens kennen
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nutzen
Wichtige
Hinweise
Als Ergänzung können Sie das Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 besuchen.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
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Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Mit dem dritten Teil der Grundlagenreihe zum Betriebsverfassungsrecht werden Sie zum Experten in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ebenfalls wichtig: Ihre Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Weiterbildung und der Qualifizierung von Mitarbeitern. Lernen Sie in diesem Seminar alle wesentlichen Vorschriften kennen und erweitern Sie Ihr Wissen im Betriebsverfassungsrecht.
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- Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
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Als Ergänzung können Sie das Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR143) besuchen.
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Seminarhotels
ATLANTIC Hotel Galopprennbahn - Bremen, Leonardo Hotel - Weimar, Sieben Welten Hotel & Spa Resort - Fulda/Künzell, INNSIDE by Melia Düsseldorf Hafen - Düsseldorf, ATLANTIC Hotel - Wilhelmshaven, Dorint Thermenhotel - Freiburg, centrovital - Berlin, Novina Hotel Südwestpark - Nürnberg, Adina Apartment Hotel - Nürnberg, Holiday Inn - München/Unterhaching
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.