Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Details
Mit dem dritten Teil der Grundlagenreihe zum Betriebsverfassungsrecht werden Sie zum Experten in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ebenfalls wichtig: Ihre Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Weiterbildung und der Qualifizierung von Mitarbeitern. Lernen Sie in diesem Seminar alle wesentlichen Vorschriften kennen und erweitern Sie Ihr Wissen im Betriebsverfassungsrecht.
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Kostenlos
für Sie
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt
- Informationen zur wirtschaftlichen Lage erhalten ohne Wirtschaftsausschuss
- Wirtschaftsausschuss als Hilfe für den BR: Aufgaben und Befugnisse kennen
- Über die Reichweite von Auskunftspflichten des Unternehmens Bescheid wissen
- Von Einsichtsrechten in wirtschaftliche Unterlagen regelmäßig Gebrauch machen
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss optimieren
- Unfallverhütung und Arbeitssicherheit als Aufgaben des Betriebsrats
- Ihre Rechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv nutzen
- Arbeitsverfahren und –abläufe merklich verbessern
- Betriebliche Bildungsmaßnahmen erfolgreich durchführen
- Unter welchen Voraussetzungen ist von einer Betriebsänderung auszugehen?
- Unterrichtung und Beratung; Hinzuziehung eines Beraters
- Scharfes Schwert: Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
- Betriebsbedingte Kündigung: Was steht hierzu im Gesetz?
- Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs
- Zielgerichtet über den Interessenausgleich verhandeln
- Wann ist ein Sozialplan aufzustellen?
- Inhalt und Wirkung von Sozialplänen kennen
- Einigungsstellenverfahren erfolgreich durchführen
- Ablauf des Beschwerdeverfahrens kennen
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nutzen
Wichtige
Hinweise
Als Ergänzung können Sie das Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 besuchen.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
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Starter-Set
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
Fakten
zum Seminar
In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
Wichtige
Hinweise
Als Ergänzung können Sie das Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR143) besuchen.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.