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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten
Details
Die ersten Schritte sind gemacht. Sie konnten sich im Gremium organisieren und auch die ersten Sitzungen erfolgreich meistern. Dann freuen Sie sich jetzt auf einen Höhepunkt Ihrer Betriebsratsarbeit: die Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten. Nutzen Sie unser rechtliches Know-how und erfahren Sie anhand von praxisnahen Beispielen, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte effektiv ausüben und wirksam durchsetzen können.
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Kostenlos
für Sie
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- Musterschreiben für den Betriebsrat
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt
- Beteiligungsrechte in Fragen betrieblicher Ordnung kennen
- Arbeitszeit und Überstunden interessengerecht regeln
- Urlaubsplanung - zukünftig nicht mehr ohne den Betriebsrat!
- Mobile Arbeit sinnvoll ausgestalten
- Verhaltens- und Leistungskontrollen durch technische Einrichtungen regulieren
- Mitspracherechte bei Lohn und Gehalt gewinnbringend nutzen
- Einflussmöglichkeiten bei der Personalplanung nutzen
- Sich bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze einbringen
- Bei Richtlinien über die personelle Auswahl kompetent mitbestimmen
- Formulararbeitsverträge - auch hier hat der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden!
- Bei Einstellungen und Versetzungen Ihre Beteiligungsrechte sinnvoll einsetzen
- Wann kann der Betriebsrat bei personellen Maßnahmen die Zustimmung verweigern?
- Rechte kennen und nutzen bei vorläufigen personellen Maßnahmen
- Sich mit dem Anhörungsverfahren bei Kündigungen vertraut machen
- Bei Kündigungen konstruktiv und fristgerecht Bedenken äußern
- Unter welchen Voraussetzungen kann der Betriebsrat Kündigungen widersprechen?
- Kündigung von Betriebsratsmitgliedern: Nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats!
- Sachverständige und Rechtsanwälte ohne Kostenrisiko zu Rate ziehen
- Wo und wie können Gewerkschaften den Betriebsrat unterstützen?
- Einigungsstellenverfahren: So wird’s gemacht!
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht erfolgreich führen
- Wann drohen Zwangs- und Bußgelder?
Wichtige
Hinweise
Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3 zur Erweiterung und Vertiefung. Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung geeignet.
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- Musterschreiben für den Betriebsrat
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Hinweise
Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3 (https://www.waf-seminar.de/BR257) zur Erweiterung und Vertiefung. Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar (https://www.waf-seminar.de/ON164).
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Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung geeignet.