Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte
Details
Damit Sie als Betriebsrat Ihre Kollegen bestmöglich vertreten können, müssen Sie wissen, worauf es wirklich ankommt. Was sind meine Rechte, was meine Pflichten als Betriebsrat? Worauf muss ich als neu gewählter Betriebsrat besonders achten? Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz? Dieses Seminar bringt Ihnen den nötigen Rückenwind für einen guten Start in Ihr neues Amt!
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Preise
Fakten zum Seminar
Kostenlos
für Sie
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- Web Based Training
- „Fitting“ Betriebsverfassungsgesetz
- Kostenlose anwaltliche Erstberatung
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
- Skript mit digitalem Bonusmaterial
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- Skript mit digitalem Bonusmaterial
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- Kostenlose anwaltliche Erstberatung
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Ihr
Seminarinhalt
- Betriebsverfassungsrecht als das Recht des Betriebsrats kennenlernen
- Abgrenzung zum Individual-Arbeitsrecht: Wo liegt der Unterschied?
- Zusammenspiel von nationalem Recht und EU-Recht verstehen
- Sich mit Gesetzen und Kommentaren vertraut machen
- Betriebsratsamt als Ehrenamt: Schutzrechte und Benachteiligungsverbote kennen
- Freistellung und Entgeltfortzahlung, was muss ich beachten?
- Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit: Nachteile vermeiden
- Gewusst wie: Ihren Schulungsanspruch effektiv durchsetzen
- Organisation im Gremium: Ausschüsse bilden und sich eine Geschäftsordnung geben
- Rechte und Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden kennen
- Betriebsratssitzungen und Sprechstunden korrekt abhalten
- Im Gremium rechtswirksame Beschlüsse fassen
- Kosten und Sachaufwand: Was muss der Arbeitgeber bezahlen?
- Den Arbeitgeber bei der Durchführung von Gesetzen überwachen
- Sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf starkmachen
- Einen aktiven Beitrag zur Eingliederung (schwer-)behinderter Menschen leisten
- Beteiligungsrechte im Interesse von Betrieb und Belegschaft ausüben
- Wichtige Betriebsvereinbarungen aushandeln und abschließen
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit - was heißt das konkret?
- Wie sieht ein erfolgreiches Monatsgespräch aus?
- Informations- und Vorschlagsrechte, z.B. bei der Personalplanung
- Unterrichtungs- und Beratungsrechte, z.B. bei Planung neuer Arbeitsverfahren
- Beteiligungsrechte bei personellen Angelegenheiten, z.B. bei Einstellungen und Kündigungen
- Mitbestimmungsrechte, z.B. bei Arbeitszeitregelungen und anderen sozialen Angelegenheiten
Wichtige
Hinweise
Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
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Starter-Set
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
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- „Fitting“ Betriebsverfassungsgesetz
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- Arbeitsgesetze
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Fakten
zum Seminar
In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
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Hinweise
Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar (https://www.waf-seminar.de/ON163).
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Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.