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Betriebsverfassungsrecht Teil 1

Betriebsverfassungsrecht Teil 1

Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte

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Damit Sie als Betriebsrat Ihre Kollegen bestmöglich vertreten können, müssen Sie wissen, worauf es wirklich ankommt. Was sind meine Rechte, was meine Pflichten als Betriebsrat? Worauf muss ich als neu gewählter Betriebsrat besonders achten? Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz? Dieses Seminar bringt Ihnen den nötigen Rückenwind für einen guten Start in Ihr neues Amt!

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  • Web Based Training
  • „Fitting“ Betriebsverfassungsgesetz
  • Kostenlose anwaltliche Erstberatung
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  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
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Seminarinhalt

  • Betriebsverfassungsrecht als das Recht des Betriebsrats kennenlernen
  • Abgrenzung zum Individual-Arbeitsrecht: Wo liegt der Unterschied?
  • Zusammenspiel von nationalem Recht und EU-Recht verstehen
  • Sich mit Gesetzen und Kommentaren vertraut machen
  • Betriebsratsamt als Ehrenamt: Schutzrechte und Benachteiligungsverbote kennen
  • Freistellung und Entgeltfortzahlung, was muss ich beachten?
  • Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit: Nachteile vermeiden
  • Gewusst wie: Ihren Schulungsanspruch effektiv durchsetzen
  • Organisation im Gremium: Ausschüsse bilden und sich eine Geschäftsordnung geben
  • Rechte und Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden kennen
  • Betriebsratssitzungen und Sprechstunden korrekt abhalten
  • Im Gremium rechtswirksame Beschlüsse fassen
  • Kosten und Sachaufwand: Was muss der Arbeitgeber bezahlen?
  • Den Arbeitgeber bei der Durchführung von Gesetzen überwachen
  • Sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf starkmachen
  • Einen aktiven Beitrag zur Eingliederung (schwer-)behinderter Menschen leisten
  • Beteiligungsrechte im Interesse von Betrieb und Belegschaft ausüben
  • Wichtige Betriebsvereinbarungen aushandeln und abschließen
  • Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit - was heißt das konkret?
  • Wie sieht ein erfolgreiches Monatsgespräch aus?
  • Informations- und Vorschlagsrechte, z.B. bei der Personalplanung
  • Unterrichtungs- und Beratungsrechte, z.B. bei Planung neuer Arbeitsverfahren
  • Beteiligungsrechte bei personellen Angelegenheiten, z.B. bei Einstellungen und Kündigungen
  • Mitbestimmungsrechte, z.B. bei Arbeitszeitregelungen und anderen sozialen Angelegenheiten

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Hinweise

Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar.

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Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.

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Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.

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Seminarinhalt
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  • Rechte und Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden kennen
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Wichtige Aufgaben des Betriebsrats wahrnehmen
  • Den Arbeitgeber bei der Durchführung von Gesetzen überwachen
  • Sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf starkmachen
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  • Informations- und Vorschlagsrechte, z.B. bei der Personalplanung
  • Unterrichtungs- und Beratungsrechte, z.B. bei Planung neuer Arbeitsverfahren
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Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
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Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
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Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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4.9Referent
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

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Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.