Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR475-9508
Hotel
Steigenberger Hotel

Berswordtstraße 2

44139 Dortmund

Von
24. Februar 2025 14:00 Uhr
Bis
27. Februar 2025 12:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.679,00 €
2. Teilnehmer
1.612,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
1.562,00 €
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Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht für die SBV

Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht für die SBV

Wichtiges Grundlagenwissen für die SBV erwerben

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(80 Bewertungen)

Details

Auch als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung kommen Sie an arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen nicht vorbei. Denn die erfolgreiche Interessenwahrnehmung erfordert neben Spezialkenntnissen im Schwerbehindertenrecht auch Grundwissen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Nach diesem Seminar kennen Sie sich aus!

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  • Arbeitsgesetze
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Seminarinhalt

  • Aufbau und Systematik des BetrVG verstehen
  • Was sind wichtige Normen für Sie als SBV?
  • Grundlagen und Grundsätze der Zusammenarbeit nach dem BetrVG
  • Betriebsrat und SBV: Abgrenzung der Aufgaben
  • Wann sind Sie als SBV zwingend zu beteiligen?
  • Mitsprache bei Arbeitsbedingungen in sozialen Angelegenheiten
  • Gezielt Einfluss nehmen in personellen Angelegenheiten
  • Ihr Anspruch auf Unterrichtung und Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Betriebsvereinbarung: Was kann zugunsten Schwerbehinderter geregelt werden?
  • Beteiligungsrechte der SBV effektiv durchsetzen
  • Grundlagen: Welche Gesetze und Normen sind wichtig?
  • Besondere gesetzliche Regelungen für (schwer-)behinderte Menschen
  • Rechtspflichten des Arbeitgebers: Fürsorge, Förderung, Rücksichtnahme
  • Schutz vor Diskriminierung - Was ist zu beachten?
  • Stichwort Arbeitszeit: Was ist erlaubt?
  • Wann ist eine Kündigung wirksam?
  • Die verschiedenen Kündigungsgründe kennen
  • Besonderer Kündigungsschutz von (schwer-)behinderten Menschen
  • Welche Rolle spielt das Inklusionsamt?
  • Beteiligungsrechte von Betriebsrat und SBV
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Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die mit den besonderen Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und ihren speziellen Schutzvorschriften befasst sind und mit Arbeitgeber und Betriebsrat auf einer Stufe stehen wollen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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BR

Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.

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Bis
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Seminarinhalt

Grundlagenwissen im Betriebsverfassungsrecht
  • Aufbau und Systematik des BetrVG verstehen
  • Was sind wichtige Normen für Sie als SBV?
  • Grundlagen und Grundsätze der Zusammenarbeit nach dem BetrVG
  • Betriebsrat und SBV: Abgrenzung der Aufgaben
  • Wann sind Sie als SBV zwingend zu beteiligen?
Zusammenarbeit stärken: Beteiligungsrechte der SBV kennen
  • Mitsprache bei Arbeitsbedingungen in sozialen Angelegenheiten
  • Gezielt Einfluss nehmen in personellen Angelegenheiten
  • Ihr Anspruch auf Unterrichtung und Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Betriebsvereinbarung: Was kann zugunsten Schwerbehinderter geregelt werden?
  • Beteiligungsrechte der SBV effektiv durchsetzen
Wichtige arbeitsrechtliche Vorschriften für Sie als SBV
  • Grundlagen: Welche Gesetze und Normen sind wichtig?
  • Besondere gesetzliche Regelungen für (schwer-)behinderte Menschen
  • Rechtspflichten des Arbeitgebers: Fürsorge, Förderung, Rücksichtnahme
  • Schutz vor Diskriminierung - Was ist zu beachten?
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Dauerbrenner: Kündigung und Kündigungsschutz
  • Wann ist eine Kündigung wirksam?
  • Die verschiedenen Kündigungsgründe kennen
  • Besonderer Kündigungsschutz von (schwer-)behinderten Menschen
  • Welche Rolle spielt das Inklusionsamt?
  • Beteiligungsrechte von Betriebsrat und SBV

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).

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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.