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Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht für die SBV
Wichtiges Grundlagenwissen für die SBV erwerben
Details
Auch als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung kommen Sie an arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen nicht vorbei. Denn die erfolgreiche Interessenwahrnehmung erfordert neben Spezialkenntnissen im Schwerbehindertenrecht auch Grundwissen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Nach diesem Seminar kennen Sie sich aus!
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Aufbau und Systematik des BetrVG verstehen
- Was sind wichtige Normen für Sie als SBV?
- Grundlagen und Grundsätze der Zusammenarbeit nach dem BetrVG
- Betriebsrat und SBV: Abgrenzung der Aufgaben
- Wann sind Sie als SBV zwingend zu beteiligen?
- Mitsprache bei Arbeitsbedingungen in sozialen Angelegenheiten
- Gezielt Einfluss nehmen in personellen Angelegenheiten
- Ihr Anspruch auf Unterrichtung und Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Betriebsvereinbarung: Was kann zugunsten Schwerbehinderter geregelt werden?
- Beteiligungsrechte der SBV effektiv durchsetzen
- Grundlagen: Welche Gesetze und Normen sind wichtig?
- Besondere gesetzliche Regelungen für (schwer-)behinderte Menschen
- Rechtspflichten des Arbeitgebers: Fürsorge, Förderung, Rücksichtnahme
- Schutz vor Diskriminierung - Was ist zu beachten?
- Stichwort Arbeitszeit: Was ist erlaubt?
- Wann ist eine Kündigung wirksam?
- Die verschiedenen Kündigungsgründe kennen
- Besonderer Kündigungsschutz von (schwer-)behinderten Menschen
- Welche Rolle spielt das Inklusionsamt?
- Beteiligungsrechte von Betriebsrat und SBV
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die mit den besonderen Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und ihren speziellen Schutzvorschriften befasst sind und mit Arbeitgeber und Betriebsrat auf einer Stufe stehen wollen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.