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Betriebsvereinbarung
Inhalt und rechtliche Rahmenbedingungen kennen
Details
Betriebsvereinbarungen sind ein zentrales Instrument der Betriebsratsarbeit. Sie begründen die Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer. In diesem Seminar lernen Sie die Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung kennen. Sie erfahren, welche Rechtsgrundlagen dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen zugrunde liegen und welche Handlungsspielräume der BR hierbei hat.
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für Sie
- Handbuch Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Seminarinhalt
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede; Vor-/Nachteile
- Tarifvertrag (Öffnungsklauseln)
- Rechte der Arbeitnehmer aus der Betriebsvereinbarung
- Möglichkeiten und Grenzen von Regelungen durch Betriebsvereinbarung
- Regelungssperre, § 77 Abs. 3 BetrVG
- Musterbetriebsvereinbarungen
- Planspiel zur Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung
- Zuständigkeit zur Regelung
- Beschluss des Betriebsrats
- Sachverständige
- Richtig verhandeln mit dem Arbeitgeber
- Schriftform und Auslegung im Betrieb
- Streit über Inhalt, Anwendung und Geltung
- Anrufung der Einigungsstelle oder des Arbeitsgerichts
- Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
- Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung
- Rechte der Gewerkschaft bei tarifwidriger Betriebsvereinbarung
- Erzwingbare/freiwillige Betriebsvereinbarung
- Nachwirkungen von Betriebsvereinbarungen
- auf (Gesamt-)Betriebsvereinbarungen
- auf Regelungsabreden
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht, die die Ergebnisse von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in Betriebsvereinbarungen umsetzen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Für Betriebsräte, die mit Betriebsvereinbarungen befasst sind, ist dieses Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, um fach- und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
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Für Betriebsräte, die mit Betriebsvereinbarungen befasst sind, ist dieses Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, um fach- und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.