Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 2
Die Zusammenarbeit mit wichtigen (Betriebs-)Partnern optimieren
Details
Als Vorsitzender sind Sie dafür zuständig, dass der Betriebsrat zur Ausübung seiner Mitbestimmungsrechte immer die nötigen Informationen erhält. Außerdem sind Sie für die professionelle Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern und den gelungenen Außenauftritt verantwortlich. Dabei wird von Ihnen auch Verhandlungsgeschick sowie eine effiziente Planung und Organisation der BR-Arbeit verlangt. Eine große Aufgabe, bei der wir Sie mit dem erforderlichen Wissen gerne unterstützen.
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Kostenlos
für Sie
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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- Arbeitsgesetze
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- Auskunftspflichten und Informationsansprüche nach dem BetrVG kennen
- Möglichkeiten und Grenzen des Monatsgesprächs
- Informationsgewinnung ohne Arbeitgeberauskunft
- Sich als BR das Wissen des Wirtschaftsausschusses zunutze machen
- In Personalakten sowie Lohn-/Gehaltslisten Einsicht nehmen
- Informationsansprüche des BR effektiv durchsetzen
- Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Leben füllen
- Das regelmäßige Monatsgespräch pflegen und eine gemeinsame Basis schaffen
- Nicht über das Ziel hinaus: Einhaltung des Verhandlungsauftrags aus dem Gremium
- Reaktions- und Lösungsmöglichkeiten bei einem gestörten Verhältnis
- Mit Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat professionell zusammenarbeiten
- Die Jugend- und Auszubildendenvertretung effektiv unterstützen
- Mit der Schwerbehindertenvertretung an einem Strang ziehen
- Wirtschaftsausschuss: Informationsrechte und Sachverstand gewinnbringend nutzen
- Betriebsverfassungsrechtliche Stellung der Gewerkschaften kennen
- Über Möglichkeiten der Zusammenarbeit Bescheid wissen
- Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit: Welche Möglichkeiten gibt es?
- Öffentlichkeitsarbeit gezielt einsetzen und das Erscheinungsbild des BR verbessern
- Informationspolitik des Betriebsrats: Umgang mit der Gerüchteküche
- Sprechstunden zum Austausch mit der Belegschaft nutzen
- Geheimhaltungspflichten kennen und unbedingt beachten
Wichtige
Hinweise
Beachten Sie auch das Aufbau-Seminar Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil III zur Erweiterung und Vertiefung.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter, die bereits Teil 1 der Seminarreihe besucht haben oder schon über die dort vermittelten Kenntnisse verfügen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Soweit die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für den genannten Personenkreis erforderlich.
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Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 2
Die Zusammenarbeit mit wichtigen (Betriebs-)Partnern optimieren
Als Vorsitzender sind Sie dafür zuständig, dass der Betriebsrat zur Ausübung seiner Mitbestimmungsrechte immer die nötigen Informationen erhält. Außerdem sind Sie für die professionelle Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern und den gelungenen Außenauftritt verantwortlich. Dabei wird von Ihnen auch Verhandlungsgeschick sowie eine effiziente Planung und Organisation der BR-Arbeit verlangt. Eine große Aufgabe, bei der wir Sie mit dem erforderlichen Wissen gerne unterstützen.
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Starter-Set
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Wichtige
Hinweise
Beachten Sie auch das Aufbau-Seminar Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil III (https://www.waf-seminar.de/BR364) zur Erweiterung und Vertiefung.
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Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter, die bereits Teil 1 der Seminarreihe besucht haben oder schon über die dort vermittelten Kenntnisse verfügen.
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Soweit die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für den genannten Personenkreis erforderlich.