Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 1
Praxisnahes Rechtswissen und organisatorische Grundlagen
Details
Egal ob es um die effiziente Organisation im Betriebsrat, den richtigen Umgang mit Arbeitnehmerbeschwerden oder die Vorbereitung der Betriebsversammlung geht. Als Betriebsratsvorsitzender sind Sie erster Ansprechpartner und auch verantwortlich für gute Betriebsratsarbeit. Mit diesem Seminar legen Sie den Grundstein für eine erfolgreiche Amtszeit!
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Kostenlos
für Sie
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- „Däubler“ Betriebsverfassungsrecht
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
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- „Däubler“ Betriebsverfassungsrecht
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Ihr
Seminarinhalt
- Die Grundsätze der Amtsführung näher beleuchten
- Zeit für BR-Arbeit: Gesetzliche Freistellung und Freistellung im Einzelfall
- Handeln ohne Betriebsratsbeschluss: Haftungsfragen besser einschätzen können
- Von A wie Abberufen bis Z wie Zurücktreten
- Vertretungsbefugnis: Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen
- Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen optimal vorbereiten
- Im Gremium Beschlüsse rechtskräftig fassen
- Mit Arbeitnehmerbeschwerden professionell umgehen
- Sachverständige und Berater zielgenau einschalten
- Aufgaben zwischen BRV und Stellvertreter verteilen?
- Routinearbeiten sinnvoll und effizient organisieren
- Vor- und Nachteile einer Geschäftsordnung gegeneinander abwägen
- Delegation von Aufgaben: Ausschüsse und Arbeitsgruppen bilden
- Betriebsausschuss: Welche Kompetenzen verbleiben beim BRV?
- Für eine angemessene Ausstattung sorgen: BR-Büro, Personal-, Geld- und Sachmittel
- Vorbereitung von Sprechstunden: So unterstützen Sie Ihre Kollegen optimal
- Ansprechende Betriebsversammlungen organisieren und durchführen
- Monatsgespräche gezielt zur Informationsgewinnung nutzen
Wichtige
Hinweise
Zur optimalen Vorbereitung auf dieses Seminar sollten Sie bereits über das in unseren Grundlagen-Seminaren (Betriebsverfassungsrecht bzw. Arbeitsrecht) vermittelte Wissen verfügen.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter. Ebenfalls ist das Seminar für GBR- und KBR-Vorsitzende geeignet.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Sofern die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Schulungsbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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Die Zusammenarbeit mit wichtigen (Betriebs-)Partnern optimieren
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 3
Im BR für ein starkes Teamgefühl sorgen und gemeinsam Ziele festlegen
Führungskompetenz Teil 1
Führungsverhalten für BR-Vorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
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Kostenloses
Starter-Set
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- „Däubler“ Betriebsverfassungsrecht
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
Fakten
zum Seminar
Wichtige
Hinweise
Zur optimalen Vorbereitung auf dieses Seminar sollten Sie bereits über das in unseren Grundlagen-Seminaren ( Betriebsverfassungsrecht (https://www.waf-seminar.de/rubrik/grundlagenseminare-zum-betriebsverfassungsrecht) bzw. Arbeitsrecht (https://www.waf-seminar.de/rubrik/grundlagenseminare-zum-arbeitsrecht)) vermittelte Wissen verfügen.
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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter. Ebenfalls ist das Seminar für GBR- und KBR-Vorsitzende geeignet.
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Seminarhotels
Courtyard by Marriott Hamburg City - Hamburg, Ringhotel Drees - Dortmund, Best Western Plus Delta Park Hotel - Mannheim, Occidental Dresden Newa - Dresden, ATLANTIC Hotel Galopprennbahn - Bremen, Vienna House Easy - Leipzig, Hotel Münster Kongresscenter affiliated by Melia - Münster, H4 Hotel Residenzschloss - Bayreuth, Radisson Blu Hotel - Mannheim, Best Western Plus Hotel Böttcherhof - Hamburg
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Schulungsanspruch
Sofern die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Schulungsbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.