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Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb
Praxisnahes Wissen speziell für BR-Mitglieder im Tendenzbetrieb
Details
Tendenzbetriebe verfolgen neben wirtschaftlichen auch pädagogische, karitative oder kulturelle Ziele. Zwar findet das Betriebsverfassungsrecht hier ebenfalls Anwendung, allerdings nur eingeschränkt. Lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie trotz dieser speziellen Situation als Betriebsrat effektiv agieren und wie Sie Ihre wirtschaftlichen Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss nutzen.
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für Sie
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Seminarinhalt
- Abgrenzungskriterien kennen: Was versteht man unter einem Tendenzbetrieb?
- Was wird bei einem Tendenzbetrieb warum geschützt?
- Mischunternehmen rechtlich korrekt behandeln
- Tendenzbetrieb ja, aber wer ist konkret Tendenzträger?
- Mit besonderen Loyalitätspflichten umgehen können
- Gut zu wissen: Erweitertes Fragerecht des Arbeitgebers
- Auswirkungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz
- Kündigung wegen Tendenzwidrigkeit?
- Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
- Mitbestimmung bei Veränderungen der Arbeitszeit
- (Un-)zulässige Inhalte bei Personalfragebogen
- Entgegenstehende Eigenart des Unternehmens – was ist das?
- Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe gestalten
- Besonderheiten bei Einstellung und Versetzung kennen
- Kündigungsschutz neu denken
- Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten wahrnehmen
- Wirtschaftliche Angelegenheiten - hier ticken die Uhren anders
- Auch ohne Wirtschaftsausschuss gut zurechtkommen
- Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss effektiv nutzen
- Aktuelle Rechtsprechung zum Tendenzbetrieb und zum Tendenzträger
- Besonderheiten und Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten kennen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder von Betrieben, die unmittelbar oder überwiegend karitative, erzieherische, wissenschaftliche, künstlerische, politische, koalitionspolitische oder konfessionelle Tätigkeiten verfolgen.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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