Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Betriebsrat und schwerbehinderte Beschäftigte
Als BR auch ohne SBV die Rechte Schwerbehinderter wahrnehmen
Details
In Betrieben ohne Schwerbehindertenvertretung ist es umso wichtiger, dass Sie als Betriebsrat die Eingliederung schwerbehinderter Kollegen fördern und auf die Wahl einer SBV hinwirken. Oft fehlt dem Betriebsrat aber die Kenntnis über die Rechte von schwerbehinderten Menschen und die dazugehörigen Pflichten des Arbeitgebers. Lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie Ihre (schwer-)behinderten Kollegen bestmöglich unterstützen.
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für Sie
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Seminarinhalt
- Begriffsbestimmung: Wer ist schwerbehindert, wer gleichgestellt?
- Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
- Externe Leistungen und Partner
- Allgemeine Förderungspflicht nach SGB IX und BetrVG
- Überwachung der Einhaltung von Arbeitgeberpflichten
- Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten
- Zusatzurlaub und besonderer Kündigungsschutz
- Leistungsverweigerungsrecht bei Mehrarbeit, Nachtarbeit
- Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - was steht im Gesetz?
- Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter überwachen
- Diskriminierung wegen Schwerbehinderung einen Riegel vorschieben
- Beteiligung des Betriebsrats und Zustimmungsverweigerungsrecht
- Die Möglichkeiten des Präventionsverfahrens nutzen
- Besonderheiten beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Integration schwerbehinderter Kollegen durch Inklusionsvereinbarungen
- Zusammenarbeit mit dem lnklusionsbeauftragten des Arbeitgebers
- Wichtige Regelungsbereiche von Inklusionsvereinbarungen
- Rechtliches Basiswissen zur SBV-Wahl
- Zusammensetzung und Amtszeit einer SBV
- Die verschiedenen Wahlverfahren voneinander unterscheiden
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Mitglieder des Betriebsrats, die sich für die Eingliederung von (schwer-)behinderten Kollegen einsetzen wollen.
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Seminarablauf
Wichtige
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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Als BR auch ohne SBV die Rechte Schwerbehinderter wahrnehmen
In Betrieben ohne Schwerbehindertenvertretung ist es umso wichtiger, dass Sie als Betriebsrat die Eingliederung schwerbehinderter Kollegen fördern und auf die Wahl einer SBV hinwirken. Oft fehlt dem Betriebsrat aber die Kenntnis über die Rechte von schwerbehinderten Menschen und die dazugehörigen Pflichten des Arbeitgebers. Lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie Ihre (schwer-)behinderten Kollegen bestmöglich unterstützen.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.