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Betriebsänderung
Durch Interessenausgleich und Sozialplan Härten für Kollegen vermeiden
Details
In Zeiten von Rezession, raschen Umstrukturierungsprozessen und Personalabbau sind die Instrumente Interessenausgleich und Sozialplan besonders wichtig. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie als Betriebsrat Betriebsänderungen frühzeitig erkennen und durch besonderes Verhandlungsgeschick wirtschaftliche und soziale Folgen für die Belegschaft bestmöglich vermeiden.
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- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
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Seminarinhalt
- Allgemeine Voraussetzungen einer Betriebsänderung kennen
- Praktisch relevante Fälle von Betriebsänderungen im Überblick
- Sonderfall: Betriebsübergang als Betriebsänderung?
- Wissen, was sich hinter der 3-Stufen-Prüfung des BAG verbirgt
- Besonderheiten bei der Sozialauswahl: Die Namensliste
- Massenentlassungsanzeige als Stolperfalle des Arbeitgebers
- Über Anhörung und Reaktionsmöglichkeiten des BR Bescheid wissen
- Umfassende Information zu geplanten Maßnahmen rechtzeitig einfordern
- Betriebsänderungen mit dem Arbeitgeber konstruktiv beraten
- Vorschläge zur Beschäftigungssicherung unterbreiten
- Berater und Sachverständige zur Unterstützung hinzuziehen
- Durch Interessenausgleich und Sozialplan Härten vermeiden
- Basiswissen: Inhalt, Zweck und Ablauf des Interessenausgleichs
- Verhandlungen über einen Interessenausgleich richtig führen
- Keine Regelung in Sicht? Die Einigungsstelle als Vermittler anrufen
- Den Interessenausgleich vom Sozialplan unterscheiden
- Nachteilsausgleich bei Abweichungen und nicht versuchtem Interessenausgleich
- Basiswissen: Voraussetzungen, Inhalt und Wirkung von Sozialplänen
- Sozialplan mit dem Arbeitgeber zielgerichtet verhandeln
- Typische Regelungsinhalte von Sozialplänen kennen
- Rechtlich möglich? Änderung und Kündigung des Sozialplans
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, deren Betrieb jetzt oder in absehbarer Zeit von einer Betriebsänderung betroffen sein wird.
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Schulungsanspruch
Für den oben genannten Teilnehmerkreis sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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