Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1
Arbeitsunfähigkeit überwinden, Arbeitsplätze erhalten
Details
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient der Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter. Hier sind auch der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufe kennen und erfahren, wie Sie als Betriebsrat Ihre Beteiligungsrechte beim BEM nutzen können.
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Kostenlos
für Sie
- Ratgeber BEM
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Seminarinhalt
- Begriff, Definition und Ziele des BEM
- Gesetzliche Regelung und Hintergrund
- Gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber
- Vor- und Nachteile des BEM für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Betriebsinterne, externe Beteiligte
- Beteiligte bei (schwer-)behinderten Menschen oder gleichgestellten Arbeitnehmern
- Abschluss einer Betriebs-/Inklusionsvereinbarung
- Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems
- Entwicklung eines Konzepts; Maßnahmenentwicklung
- Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG
- Einführung durch Betriebs-/Inklusionsvereinbarung
- Ablauf des BEM
- Integrationsteam - Besetzung, Aufgaben, Rechte
- Sanktionen für den Arbeitgeber
- Sanktionen für den Arbeitnehmer bei Zustimmungsverweigerung
- Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
- Notwendigkeit, Kontaktaufnahme, Datenschutz
- Klärungsgespräch, Ursachenforschung, Maßnahmen
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat an der Erarbeitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitwirken wollen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
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