Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1

Arbeitsunfähigkeit überwinden, Arbeitsplätze erhalten

4,8 von 5
(563 Bewertungen)
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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient der Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter. Hier sind auch der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufe kennen und erfahren, wie Sie als Betriebsrat Ihre Beteiligungsrechte beim BEM nutzen können.

Kostenloses
Starter-Set

  • Ratgeber BEM
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Fakten
zum Seminar

In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.

Sem. Nr.
BR260-8018
Hotel
Ringhotel Drees
Hohe Str. 107
44139 Dortmund
Von
26. Juni 2023 14:00 Uhr
Bis
29. Juni 2023 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.698,00 €
2. Teilnehmer
1.631,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.580,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Begriff, Definition und Ziele des BEM
  • Gesetzliche Regelung und Hintergrund
  • Gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber
  • Vor- und Nachteile des BEM für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Beteiligte am BEM
  • Betriebsinterne, externe Beteiligte
  • Beteiligte bei (schwer-)behinderten Menschen oder gleichgestellten Arbeitnehmern
Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Abschluss einer Betriebs-/Inklusionsvereinbarung
  • Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems
  • Entwicklung eines Konzeptes; Maßnahmenentwicklung
  • Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG
Durchführung eines BEM
  • Einführung durch Betriebs-/Inklusionsvereinbarung
  • Ablauf des BEM
  • Integrationsteam - Besetzung, Aufgaben, Rechte
Rechtsfolgen bei Nichteinführung
  • Sanktionen für den Arbeitgeber
  • Sanktionen für den Arbeitnehmer bei Zustimmungsverweigerung
  • Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
Fallspezifisches Management
  • Notwendigkeit, Kontaktaufnahme, Datenschutz
  • Klärungsgespräch, Ursachenforschung, Maßnahmen
Muster-Betriebsvereinbarung für das BEM

Ihr
Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat an der Erarbeitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitwirken wollen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1

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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient der Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter. Hier sind auch der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufe kennen und erfahren, wie Sie als Betriebsrat Ihre Beteiligungsrechte beim BEM nutzen können.

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  • Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems
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Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

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