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Betriebliches Eingliederungsmanagement für die SBV
Schwerpunkt und Herausforderung für die Schwerbehindertenvertretung
Details
Das Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebs zu überwinden. Gleichzeitig dient es zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit und zur langfristigen Erhaltung des Arbeitsplatzes. Hier darf auch die SBV nicht fehlen! In diesem Seminar lernen Sie das BEM und Ihre besonderen Rechte und Aufgaben als SBV kennen.
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Seminarinhalt
- Das BEM als Maßnahme zur Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter
- Ablauf, Funktionsweise und Vorteile des BEM
- Wichtige Faktoren für die erfolgreiche Einführung des BEM
- Die SBV: bedeutsame Aufgaben im Eingliederungsprozess betroffener Arbeitnehmer
- Aufgabe aller Beteiligter: was Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat und externe Beteiligte für den Gesundheitsschutz tun können
- Krankheitsvermeidung und Gesundheitsförderung: was das BEM leisten kann
- Weitere Möglichkeiten neben dem BEM
- Das Integrationsteam: Besetzung, Aufgaben und Rechte
- Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems
- Die Auswahl geeigneter Maßnahmen für den eigenen Betrieb: von der Gefährdungsbeurteilung zu dem Krankenrückkehrgespräch über die Schaffung krankheits- und behindertengerechter Arbeitsplätze bis zur Einschaltung des Integrationsfachdienstes
- Das Verhältnis zwischen BEM und den Regelungen des SGB IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Rechte, die die SBV zum Schutz und zur Förderung von Menschen mit Behinderung kennen und anwenden können sollte
- Wichtige Regelungen, die in eine Inklusionsvereinbarung gehören
- Die Kooperation der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebsrat
- Fallspezifisches Management
- Die Beratung in emotional anspruchsvollen Situationen
- Mögliche Maßnahmen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der SBV und für Betriebsräte, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements interessieren und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Ebenfalls besteht eine Erforderlichkeit für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres BR-Mitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Ebenfalls besteht eine Erforderlichkeit für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres BR-Mitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).