Betriebliches Eingliederungsmanagement für die SBV

Schwerpunkt und Herausforderung für die Schwerbehindertenvertretung

4,8 von 5
(25 Bewertungen)
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mail@waf-seminar.de
08158 99720

Das Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebs zu überwinden. Gleichzeitig dient es zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit und zur langfristigen Erhaltung des Arbeitsplatzes. Hier darf auch die SBV nicht fehlen! In diesem Seminar lernen Sie das BEM und Ihre besonderen Rechte und Aufgaben als SBV kennen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar

In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.

Sem. Nr.
BR403-4285
Hotel
NH Hotel Dresden Neustadt
Hansastr. 43
01097 Dresden
Von
11. September 2023 14:00 Uhr
Bis
14. September 2023 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.979,00 €
2. Teilnehmer
1.900,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.841,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

BEM - was ist das eigentlich genau?
  • Das BEM als Maßnahme zur Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter
  • Ablauf, Funktionsweise und Vorteile des BEM
  • Wichtige Faktoren für die erfolgreiche Einführung des BEM
  • Die SBV: bedeutsame Aufgaben im Eingliederungsprozess betroffener Arbeitnehmer
Standortbestimmung - das BEM als Teil betrieblicher Gesundheitsförderung
  • Aufgabe aller Beteiligter: was Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat und externe Beteiligte für den Gesundheitsschutz tun können
  • Krankheitsvermeidung und Gesundheitsförderung: was das BEM leisten kann
  • Weitere Möglichkeiten neben dem BEM
Das BEM in der betrieblichen Realität
  • Das Integrationsteam: Besetzung, Aufgaben und Rechte
  • Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems
  • Die Auswahl geeigneter Maßnahmen für den eigenen Betrieb: von der Gefährdungsbeurteilung zu dem Krankenrückkehrgespräch über die Schaffung krankheits- und behindertengerechter Arbeitsplätze bis zur Einschaltung des Integrationsfachdienstes
Die Rechte der SBV im BEM
  • Das Verhältnis zwischen BEM und den Regelungen des SGB IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Rechte, die die SBV zum Schutz und zur Förderung von Menschen mit Behinderung kennen und anwenden können sollte
  • Wichtige Regelungen, die in eine Inklusionsvereinbarung gehören
  • Die Kooperation der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebsrat
Die SBV als Ansprechpartner Betroffener
  • Fallspezifisches Management
  • Die Beratung in emotional anspruchsvollen Situationen
  • Mögliche Maßnahmen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der SBV und für Betriebsräte, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements interessieren und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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4.7Seminarinhalt
4.9Referent
4.8Praxisrelevanz
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Informationen zum
Schulungsanspruch

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Ebenfalls besteht eine Erforderlichkeit für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres BR-Mitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

Betriebliches Eingliederungsmanagement für die SBV

Betriebliches Eingliederungsmanagement für die SBV

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  • Das BEM als Maßnahme zur Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter
  • Ablauf, Funktionsweise und Vorteile des BEM
  • Wichtige Faktoren für die erfolgreiche Einführung des BEM
  • Die SBV: bedeutsame Aufgaben im Eingliederungsprozess betroffener Arbeitnehmer
  • Aufgabe aller Beteiligter: was Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat und externe Beteiligte für den Gesundheitsschutz tun können
  • Krankheitsvermeidung und Gesundheitsförderung: was das BEM leisten kann
  • Weitere Möglichkeiten neben dem BEM
  • Das Integrationsteam: Besetzung, Aufgaben und Rechte
  • Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems
  • Die Auswahl geeigneter Maßnahmen für den eigenen Betrieb: von der Gefährdungsbeurteilung zu dem Krankenrückkehrgespräch über die Schaffung krankheits- und behindertengerechter Arbeitsplätze bis zur Einschaltung des Integrationsfachdienstes
  • Das Verhältnis zwischen BEM und den Regelungen des SGB IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Rechte, die die SBV zum Schutz und zur Förderung von Menschen mit Behinderung kennen und anwenden können sollte
  • Wichtige Regelungen, die in eine Inklusionsvereinbarung gehören
  • Die Kooperation der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebsrat
  • Fallspezifisches Management
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Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der SBV und für Betriebsräte, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements interessieren und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.

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13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
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09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Ebenfalls besteht eine Erforderlichkeit für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres BR-Mitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

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