Fakten zum Seminar
BEM-Fachkraft
Holen Sie sich den Feinschliff und werden zum ausgewiesenen BEM-Profi!
Details
Sie haben bereits über die Seminare Teil I und Teil II "Betriebliches Eingliederungsmanagement" vertiefte Kenntnisse erworben, in der Praxis gibt es aber immer wieder Situationen, die Sie noch vor größere Herausforderungen stellen? Mit diesem Seminar werden Sie zur ausgewiesenen BEM-Fachkraft, die keine Situation mehr aus der Ruhe bringen kann.
Fakten zum Seminar
Kostenlos
für Sie

- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Neue Gerichtsentscheidungen kennen
- Auswirkungen des "neuen" SGB IX auf die Praxis
- An Fallbeispielen aus der Praxis lernen
- Effektive BEM-Prozesse kennenlernen und aufs eigene Unternehmen anwenden
- Verschiedene Analysetools kennen und anwenden
- Mit Checklisten erfolgreich arbeiten
- Wissen zu Leistungen und Trägern von Maßnahmen erwerben
- Eigene Fälle diskutieren, analysieren und optimieren
- Mit erfahrenen Kollegen geeignete Lösungen erarbeiten
- Psychische Erkrankungen erkennen und unterscheiden
- Auslöser für psychische Krankheiten analysieren
- Betroffenen Mitarbeitern wertvolle Unterstützung bieten
- Erfolgreiche Maßnahmenplanung und -durchführung
- Erkannte Probleme im Betrieb zum Thema machen
- Aus Erfahrung schlau: Gesundheitsarbeit im Betrieb optimieren
- Kollegen erreichen und Vertrauen schaffen
- Den Arbeitgeber vom Nutzen des BEM überzeugen
- Praktische Ideen und Gestaltungstipps
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, die die Seminare "Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil I bis III" bereits besucht haben oder über vergleichbare Vorkenntnisse verfügen. Unter entsprechenden Voraussetzungen eignet es sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Dieses Seminar erfüllt gemäß § 37 Abs. 6 betrVG das Kriterium der Erforderlichkeit für ausgewählte Mitglieder des Betriebsrats.
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
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