Fakten zum Seminar
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Außendienst
Als Betriebsrat die speziellen Anforderungen kennen
Details
Der Außendienst hat für viele Betriebe eine Schlüsselfunktion. Dabei sind die Anforderungen an Außendienstmitarbeiter so hoch wie nie zuvor. In diesem Seminar erfahren Sie alles, was Sie über die arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei angestellten Außendienstmitarbeitern wissen müssen, und erhalten einen umfassenden Einblick in die Anforderungen von BR-Mitgliedern im Außendienst.
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für Sie
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Seminarinhalt
- (Nicht-)Anwendung des Tarifvertrags; AT-Anstellung
- Arbeitszeit - Einteilung und Dauer
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Spesenregelungen
- Regelungen Dienstfahrzeuge; eigenes Fahrzeug
- Geheimhaltung; Wettbewerbsverbot
- Pauschalvergütung (Fixum)
- Prämien; Provisionen; Umsatzbeteiligungen
- Lohnfortzahlung und Lohnberechnung bei Krankheit, Urlaub, Betriebsratstätigkeit
- Reisezeiten; Wartezeiten bei Kunden
- Kontrolle der Arbeitszeiten
- Änderung des Verkaufsgebiets
- Änderung der Verkaufsprodukte
- Veränderung des Berichtswesens
- Änderung der Besuchsvorgaben
- Pflicht zur auswärtigen Übernachtung
- bei Versetzung; Festlegung von Umsatzzielen
- bei Änderungskündigung; bei Kündigung
- Arbeitszeit; Beurteilungsverfahren
- Provisionsregelungen; Prämien; Wettbewerbe
- Leistungsvorgaben und -kontrollen
- Reisekosten; Kfz-Nutzung/-Kosten
- Kosten der Betriebsratstätigkeit
- Provisionsfortzahlung während der BR-Tätigkeit
- Berücksichtigung der BR-Tätigkeit im Rahmen von Zielvereinbarungen und anderen Leistungsvorgaben
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die mit dem Themenbereich Außendienst befasst sind. Die Wahrung der Interessen der Außendienst-Mitarbeiter gestaltet sich für den Betriebsrat oft schwierig, da häufig Sonderregelungen gelten.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse können für den Betriebsrat gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein.
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