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Aufsichtsrat Teil 2
Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gezielt Einfluss nehmen
Details
Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist es Ihre Aufgabe, die Belegschaft zu vertreten, andererseits sind Sie auch den Interessen des Unternehmens verpflichtet. Um hier bestehen zu können, spielen taktische Überlegungen ebenso eine Rolle wie das gemeinsame Vorgehen der Arbeitnehmervertreter oder Fragen nach den Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung des Unternehmens. In diesem Seminar erlangen Sie das dafür erforderliche Wissen!
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Seminarinhalt
- Berichtspflichten der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat
- Möglichkeiten, auf die Arbeit des Vorstands Einfluss zu nehmen
- Einfluss nehmen auf die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer
- Praxistipps zur Informationsbeschaffung vor der Sitzung
- Auf welche Informationen Sie als Mitglied des Aufsichtsrats laufend zugreifen können
- Strategien und Absprachen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
- Tipps zur Verhandlungsführung im Aufsichtsrat im Rahmen einer Sitzung
- Übertragung von Befugnissen auf Ausschüsse
- Strategie bei der Einrichtung/Besetzung von Ausschüssen
- Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Ausschussarbeit
- bei Auskunftsrechten gegenüber der Geschäftsführung
- bei Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite
- bei Überwachung der Geschäftsleitung
- bei Konflikten innerhalb des Aufsichtsrats
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits am Seminar Aufsichtsrat Teil 1 teilgenommen haben oder über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in der Aufsichtsratsarbeit verfügen.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.
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Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gezielt Einfluss nehmen
Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist es Ihre Aufgabe, die Belegschaft zu vertreten, andererseits sind Sie auch den Interessen des Unternehmens verpflichtet. Um hier bestehen zu können, spielen taktische Überlegungen ebenso eine Rolle wie das gemeinsame Vorgehen der Arbeitnehmervertreter oder Fragen nach den Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung des Unternehmens. In diesem Seminar erlangen Sie das dafür erforderliche Wissen!
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Schulungsanspruch
Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.