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Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen
Details
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl neuer Arbeitsformen, bei denen Zeit und Ort der Tätigkeit immer flexibler werden. In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arbeitszeitmodelle und erfahren, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte effizient nutzen können, um die Interessen Ihrer Kollegen beim Thema Arbeitszeit kompetent zu vertreten.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Regelungen von Pausen und Ruhezeiten
- Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen
- Änderungen zur Nacht- und Schichtarbeit
- Bereitschaftsdienst, Krankheit und Arbeitszeit
- (Dienst-)Reisezeit und Arbeitszeit
- Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH und des BAG
- Rechtsgrundlagen für die Einführung flexibler Arbeitszeiten
- Gestaltungsmöglichkeiten bei Tarifbindung
- Änderung der Arbeitsverträge; Änderungskündigungen
- Gleitzeit, Stundenkonten; Schichtarbeit
- Rollierende Systeme
- Praktische Anwendung: Erfahrungen mit Arbeitszeitmodellen
- Rechtsanspruch des Arbeitnehmers
- Arbeit auf Abruf/Job-Sharing
- Zustimmungspflichtige Maßnahmen
- Zeiterfassungssysteme
- Dienstpläne/Schichtpläne/Sonderschichten
- Mehrarbeit und Überstunden
- Erreichbarkeit in der Freizeit, Betriebsferien und Urlaubssperre
- Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
- Arbeitszeitkontrolle
- Vorschlags- und Beratungsrecht des Betriebsrats nach § 92a BetrVG
- Inhalt und Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats
- Einigungsstelle; Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder sowie Mitglieder entsprechender Ausschüsse, die ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitszeitregelungen ausbauen wollen, um ihre Mitbestimmungsrechte sach- und fachgerecht ausüben zu können.
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Wichtige
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
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Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.