Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Arbeitsstättenverordnung
Handlungsspielräume bei der Arbeitsplatzgestaltung optimal nutzen
Details
Gute Arbeit setzt gute Arbeitsbedingungen voraus. Und genau hier setzt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an. Egal ob Telearbeit, psychische Belastungen, Nichtraucherschutz oder Bildschirmarbeit, der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht. Verbleibende Risiken sollen möglichst gering gehalten werden. Für alle Beschäftigten sind das allgegenwärtige und äußerst wichtige Themen, bei denen Sie als Betriebsrat natürlich besonders gefordert sind!
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- Arbeitsstättenverordnung
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- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Seminarinhalt
- Über Zielsetzung und Aufbau der ArbStättV Bescheid wissen
- Dreh- und Angelpunkt: die Gefährdungsbeurteilung
- Die Bedeutung der Arbeitsstättenregeln (ASR) beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
- Unterweisungspflicht der Beschäftigten: Was ist darunter zu verstehen?
- Allgemeine Schutzziele anstatt konkreter Maßnahmen: Wie ist damit umzugehen?
- Zusammenspiel zwischen ArbStättV und Arbeitsstättenregeln richtig verstehen
- Die Bedeutung technischer Regeln und baulich-technischer Vorschriften kennen
- Mitbestimmungsrechte bei der Planung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Welche Faktoren Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden haben
- Mit geeigneten Maßnahmen psychischen Überlastungen entgegenwirken
- Home-Office als Schlupfloch? Was unter Telearbeit fällt und was nicht!
- Arbeitgeberpflicht: Telearbeitsplätze mit Mobiliar und Arbeitsmitteln richtig ausstatten
- Vorteile einer Betriebsvereinbarung "Telearbeit" nutzen
- Was ist konkret unter der Ergonomie eines Arbeitsplatzes zu verstehen?
- Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage weiterer Maßnahmen
- Hygiene, Ergonomie und psychische Gesundheit: Die Rolle des Betriebsarztes
- § 87 Abs. 1 BetrVG: Das sagt das BAG zur Mitbestimmung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
- Handlungsspielräume des Arbeitsschutzgesetzes konsequent nutzen
- Mindeststandards festlegen: Das alles gehört in eine Betriebsvereinbarung
- Dokumentation und Überprüfung der Ergebnisse sicherstellen
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, denn die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung betreffen viele Bereiche der Arbeitssicherheit und der Betriebsratsarbeit direkt.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für ausgewählte Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz, soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
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Handlungsspielräume bei der Arbeitsplatzgestaltung optimal nutzen
Gute Arbeit setzt gute Arbeitsbedingungen voraus. Und genau hier setzt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an. Egal ob Telearbeit, psychische Belastungen, Nichtraucherschutz oder Bildschirmarbeit, der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht. Verbleibende Risiken sollen möglichst gering gehalten werden. Für alle Beschäftigten sind das allgegenwärtige und äußerst wichtige Themen, bei denen Sie als Betriebsrat natürlich besonders gefordert sind!
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Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, denn die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung betreffen viele Bereiche der Arbeitssicherheit und der Betriebsratsarbeit direkt.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für ausgewählte Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz, soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.