Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR409-6678
Hotel
Best Western Plus Delta Park Hotel

Keplerstr. 24

68165 Mannheim

Von
13. November 2023 14:00 Uhr
Bis
16. November 2023 12:30 Uhr
In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
Preise
1. Teilnehmer
1.989,00 €
2. Teilnehmer
1.910,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
1.850,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Arbeitsschutzausschuss

Rechtsgrundlagen kennen und Einflussmöglichkeiten nutzen

4,8 von 5
(71 Bewertungen)

Details

Der Arbeitsschutzausschuss übernimmt eine zentrale Rolle im innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Zu seinen Zielen gehören die Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Unterstützung der Verantwortlichen im Betrieb in allen Fragen von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Betriebsrat Ihre Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten im Arbeitsschutzausschuss zielgerichtet wahrnehmen.

Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR409-6678
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Best Western Plus Delta Park Hotel

Keplerstr. 24

68165 Mannheim

Von
13. November 2023 14:00 Uhr
Bis
16. November 2023 12:30 Uhr
In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
Preise
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inkl. Kostenübernahmeerklärung

Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Ihr
Seminarinhalt

  • Bildung des Arbeitsschutzausschusses - ist das Pflicht?
  • Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz - wo steht was?
  • Wichtige Vorschriften im Betriebsverfassungsgesetz kennen
  • Gesetzlich vorgeschriebene Zusammensetzung
  • Bestimmung der Mitglieder - worauf ist zu achten?
  • Geschäftsordnung: Was muss geregelt werden, was ist zulässig?
  • Sitzungsintervalle; Verantwortung der Ausschussmitglieder
  • Vorschläge für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickeln
  • Auswertung und Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Mitarbeiterinformation
  • Koordination des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten
  • Rolle des Arbeitsschutzausschusses im betrieblichen Arbeitsschutzmanagement
  • Mitbestimmungsrechte und Kontrollmöglichkeiten nutzen
  • Informations- und Überwachungsrechte einsetzen
  • Strategisches Vorgehen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses und für ausgewählte Mitglieder des Betriebsrats, sofern noch kein Arbeitsschutzausschuss besteht, ein solcher jedoch gegründet werden soll.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.

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Rechtsgrundlagen kennen und Einflussmöglichkeiten nutzen

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Der Arbeitsschutzausschuss übernimmt eine zentrale Rolle im innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Zu seinen Zielen gehören die Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Unterstützung der Verantwortlichen im Betrieb in allen Fragen von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Betriebsrat Ihre Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten im Arbeitsschutzausschuss zielgerichtet wahrnehmen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar

In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.

Sem. Nr.
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13. November 2023 14:00 Uhr
Bis
16. November 2023 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
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2. Teilnehmer
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Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.850,00 €
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Ihr
Seminarinhalt

Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutzausschuss
  • Bildung des Arbeitsschutzausschusses - ist das Pflicht?
  • Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz - wo steht was?
  • Wichtige Vorschriften im Betriebsverfassungsgesetz kennen
Grundlagen für eine effektive Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
  • Gesetzlich vorgeschriebene Zusammensetzung
  • Bestimmung der Mitglieder - worauf ist zu achten?
  • Geschäftsordnung: Was muss geregelt werden, was ist zulässig?
  • Sitzungsintervalle; Verantwortung der Ausschussmitglieder
Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten im Arbeitsschutzausschuss
  • Vorschläge für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickeln
  • Auswertung und Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Mitarbeiterinformation
  • Koordination des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten
  • Rolle des Arbeitsschutzausschusses im betrieblichen Arbeitsschutzmanagement
Ihre Mitwirkungsrechte als Betriebsrat
  • Mitbestimmungsrechte und Kontrollmöglichkeiten nutzen
  • Informations- und Überwachungsrechte einsetzen
  • Strategisches Vorgehen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses und für ausgewählte Mitglieder des Betriebsrats, sofern noch kein Arbeitsschutzausschuss besteht, ein solcher jedoch gegründet werden soll.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.