Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Arbeitsrecht Teil 4
Wichtige Bereiche des Arbeitsrechts gezielt vertiefen
Details
In den Teilen 1 bis 3 der Grundlagenreihe zum Arbeitsrecht haben Sie sich chronologisch mit der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung befasst. In Teil 4 geht es um ausgewählte Bereiche, die in der Praxis eine große Rolle spielen und daher eine nähere Auseinandersetzung mit diesen Themen für jeden Betriebsrat zwingend erforderlich machen.
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Kostenlos
für Sie
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt
- Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts kennen
- Wirksamkeit von Versetzungsklauseln und Folgen für die Sozialauswahl
- Muss ich rechtswidrige Weisungen befolgen?
- Zusammenspiel zwischen Direktionsrecht und BetrVG verstehen
- Praktische Relevanz des AGG: Das Phantom des sog. AGG-Hoppers
- Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot identifizieren
- Schadensersatz oder Entschädigung - worauf es wirklich ankommt!
- Besonderheit im Prozess: Der Beweis von Indizien genügt!
- Alles oder nichts - die Klagefrist kennen und beachten
- Unterschiede zwischen Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag kennen
- Vor- und Nachteile gegenüber einer angedrohten Kündigung abwägen
- Exkurs Arbeitszeugnis: Versteckte "Fouls" und Relevanz der Schlussformel
- Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden
- Grundsätze des Innerbetrieblichen Schadensausgleichs verstehen
- Fahrlässigkeit oder Vorsatz - auf das Vertretenmüssen kommt es an!
- Was ist bei einer etwaigen Haftungsquote zu berücksichtigen?
- Besonderheiten bei der Beweislast kennen
- Aufbau der Arbeitsgerichte verstehen
- Die Kostenregel des § 12a ArbGG in Theorie und Praxis
- Alles oder nichts - Klagefristen kennen und beachten
- Rechtsantragsstelle - dein Freund und Helfer
- Verfahrensabläufe taktisch nutzen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits Grundkenntnisse im Arbeitsrecht haben.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit stets erforderlich.
Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.
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Starter-Set
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Dieses Seminar ist ausgebucht. Eine Buchung ist nur möglich, falls Sie bereits eine Reservierung haben.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit stets erforderlich. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.