Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Arbeitsrecht Teil 3
Kernthema Kündigung: Wichtiges Wissen für Ihre BR-Arbeit
Details
Als Betriebsrat haben Sie fortlaufend mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu tun. Um Ihre Beteiligungsrechte hierbei konsequent nutzen und betroffene Kollegen unterstützen zu können, müssen Sie über das notwendige Fachwissen verfügen. Im dritten Teil des Grundlagen-Seminars werden deshalb die wichtigsten arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen rund um die Themen Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung geklärt.
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Fakten zum Seminar
Kostenlos
für Sie
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- Kündigungsschutzgesetz
- Arbeitsgesetze
- Besuch beim Arbeitsgericht (wenn möglich)
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
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- Kündigungsschutzgesetz
- Arbeitsgesetze
- Besuch beim Arbeitsgericht (wenn möglich)
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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- Besuch beim Arbeitsgericht (wenn möglich)
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Ihr
Seminarinhalt
- Welche Arten von Kündigungen gibt es und wo steht was im Gesetz?
- Schriftform und Zugang der Kündigung - hierauf kommt es an!
- Arbeitsvertragliche Vertragsstrafen und Rückzahlungspflichten
- Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz und welche Fristen sind einzuhalten?
- Das Risiko einer Kündigung wegen Krankheit richtig einschätzen
- Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung - ist das möglich?
- Betriebsbedingte Kündigungen auf ihre soziale Rechtfertigung prüfen
- Kann der Arbeitgeber über eine Änderungskündigung auch das Gehalt kürzen?
- Wann liegt ein "wichtiger Grund" vor und welche Fristen hat der Arbeitgeber zu beachten?
- Die Rolle von Sozialdaten bei einer fristlosen Kündigung richtig einschätzen
- Die Voraussetzungen von Verdachts- und Druckkündigung als Sonderformen kennen
- Inhalt und Form - was ist im Aufhebungsvertrag zwingend zu regeln?
- Worauf muss der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag zwingend hinweisen?
- Drohung mit Kündigung: Voraussetzungen für eine Anfechtung kennen
- Bedenken vs. Widerspruch: Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Folgen bei Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten kennen
- Dem Arbeitnehmer zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch verhelfen
- Einen Überblick über den Ablauf einer Kündigungsschutzklage erhalten
- Arbeitsbescheinigung und Bescheinigung über den Resturlaub: Hierauf haben Sie einen Anspruch!
- Was gilt für geleistete Überstunden?
- Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis: Wo liegt der Unterschied?
- Arbeitslosengeld: Das sollten Sie zur Sperrzeit und zur Anrechnung von Abfindungen wissen
- Sich mit der steuerlichen Behandlung von Abfindungen auskennen
Wichtige
Hinweise
Je nach betrieblicher Erforderlichkeit kann das Seminar auch direkt im Anschluss an das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 besucht werden. Mit Besuch beim Arbeitsgericht (wenn organisatorisch möglich).
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 besucht haben. Die Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 2 ist keine zwingende Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84).
Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.
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Kostenloses
Starter-Set
- Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
- Kündigungsschutzgesetz
- Arbeitsgesetze
- Besuch beim Arbeitsgericht (wenn möglich)
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
Fakten
zum Seminar
Wichtige
Hinweise
Je nach betrieblicher Erforderlichkeit kann das Seminar auch direkt im Anschluss an das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR128) besucht werden. Mit Besuch beim Arbeitsgericht (wenn organisatorisch möglich).
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 besucht haben. Die Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 2 ist keine zwingende Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.
Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
Dorint Sporthotel - Garmisch-Partenkirchen, Radisson Blu Hotel - Bremen, Steigenberger Hotel - Dortmund, NH Hotel Berlin Alexanderplatz - Berlin, Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe - Frankfurt am Main, Hilton Garden Inn - Mannheim, INNSIDE by Melia - Dresden, Leonardo Hotel - Esslingen am Neckar, INNSIDE by Melia Düsseldorf Hafen - Düsseldorf, Holiday Inn - München/Unterhaching
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.