Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR258-8198
Hotel
Best Western Premier Novina

Ziegetsdorfer Straße 111

93051 Regensburg

Von
07. Juli 2025 14:00 Uhr
Bis
10. Juli 2025 12:30 Uhr
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1. Teilnehmer
1.669,00 €
2. Teilnehmer
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Arbeitsrecht Teil 3

Arbeitsrecht Teil 3

Kernthema Kündigung: Wichtiges Wissen für Ihre BR-Arbeit

4,7 von 5
(8.830 Bewertungen)

Details

Als Betriebsrat haben Sie fortlaufend mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu tun. Um Ihre Beteiligungsrechte hierbei konsequent nutzen und betroffene Kollegen unterstützen zu können, müssen Sie über das notwendige Fachwissen verfügen. Im dritten Teil des Grundlagen-Seminars werden deshalb die wichtigsten arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen rund um die Themen Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung geklärt.

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Kostenlos
für Sie

  • Beamer-Aktion: bei jedem Schulungsbesuch von Oktober bis Dezember 2024
  • Kündigungsschutzgesetz
  • Arbeitsgesetze
  • Besuch beim Arbeitsgericht (wenn möglich)
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt

  • Welche Arten von Kündigungen gibt es und wo steht was im Gesetz?
  • Schriftform und Zugang der Kündigung - hierauf kommt es an!
  • Arbeitsvertragliche Vertragsstrafen und Rückzahlungspflichten
  • Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz und welche Fristen sind einzuhalten?
  • Das Risiko einer Kündigung wegen Krankheit richtig einschätzen
  • Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung - ist das möglich?
  • Betriebsbedingte Kündigungen auf ihre soziale Rechtfertigung prüfen
  • Kann der Arbeitgeber über eine Änderungskündigung auch das Gehalt kürzen?
  • Wann liegt ein "wichtiger Grund" vor und welche Fristen hat der Arbeitgeber zu beachten?
  • Die Rolle von Sozialdaten bei einer fristlosen Kündigung richtig einschätzen
  • Die Voraussetzungen von Verdachts- und Druckkündigung als Sonderformen kennen
  • Inhalt und Form - was ist im Aufhebungsvertrag zwingend zu regeln?
  • Worauf muss der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag zwingend hinweisen?
  • Drohung mit Kündigung: Voraussetzungen für eine Anfechtung kennen
  • Bedenken vs. Widerspruch: Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Folgen bei Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten kennen
  • Dem Arbeitnehmer zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch verhelfen
  • Einen Überblick über den Ablauf einer Kündigungsschutzklage erhalten
  • Arbeitsbescheinigung und Bescheinigung über den Resturlaub: Hierauf haben Sie einen Anspruch!
  • Was gilt für geleistete Überstunden?
  • Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis: Wo liegt der Unterschied?
  • Arbeitslosengeld: Das sollten Sie zur Sperrzeit und zur Anrechnung von Abfindungen wissen
  • Sich mit der steuerlichen Behandlung von Abfindungen auskennen
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Wichtige
Hinweise

Je nach betrieblicher Erforderlichkeit kann das Seminar auch direkt im Anschluss an das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 besucht werden. Mit Besuch beim Arbeitsgericht (wenn organisatorisch möglich).

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 besucht haben. Die Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 2 ist keine zwingende Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Wichtige
Dokumente & Formulare

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84).

Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.

Aktuelle
Bewertungen

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Weiterempfehlung
4,7 von 5
(8.830 Bewertungen)
4,7
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs

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Arbeitsrecht Teil 4

Wichtige Bereiche des Arbeitsrechts gezielt vertiefen

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Arbeitsrecht Teil 3

Kernthema Kündigung: Wichtiges Wissen für Ihre BR-Arbeit

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Als Betriebsrat haben Sie fortlaufend mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu tun. Um Ihre Beteiligungsrechte hierbei konsequent nutzen und betroffene Kollegen unterstützen zu können, müssen Sie über das notwendige Fachwissen verfügen. Im dritten Teil des Grundlagen-Seminars werden deshalb die wichtigsten arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen rund um die Themen Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung geklärt.

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Seminarinhalt

Basiswissen Kündigung
  • Welche Arten von Kündigungen gibt es und wo steht was im Gesetz?
  • Schriftform und Zugang der Kündigung - hierauf kommt es an!
  • Arbeitsvertragliche Vertragsstrafen und Rückzahlungspflichten
Ordentliche Kündigung - Was ist zu beachten?
  • Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz und welche Fristen sind einzuhalten?
  • Das Risiko einer Kündigung wegen Krankheit richtig einschätzen
  • Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung - ist das möglich?
  • Betriebsbedingte Kündigungen auf ihre soziale Rechtfertigung prüfen
  • Kann der Arbeitgeber über eine Änderungskündigung auch das Gehalt kürzen?
Wichtiges Wissen zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung
  • Wann liegt ein "wichtiger Grund" vor und welche Fristen hat der Arbeitgeber zu beachten?
  • Die Rolle von Sozialdaten bei einer fristlosen Kündigung richtig einschätzen
  • Die Voraussetzungen von Verdachts- und Druckkündigung als Sonderformen kennen
Alternative zur Kündigung: Der Aufhebungsvertrag
  • Inhalt und Form - was ist im Aufhebungsvertrag zwingend zu regeln?
  • Worauf muss der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag zwingend hinweisen?
  • Drohung mit Kündigung: Voraussetzungen für eine Anfechtung kennen
Ihre Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Bedenken vs. Widerspruch: Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Folgen bei Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten kennen
  • Dem Arbeitnehmer zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch verhelfen
  • Einen Überblick über den Ablauf einer Kündigungsschutzklage erhalten
Arbeitgeberpflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsbescheinigung und Bescheinigung über den Resturlaub: Hierauf haben Sie einen Anspruch!
  • Was gilt für geleistete Überstunden?
  • Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis: Wo liegt der Unterschied?
Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen
  • Arbeitslosengeld: Das sollten Sie zur Sperrzeit und zur Anrechnung von Abfindungen wissen
  • Sich mit der steuerlichen Behandlung von Abfindungen auskennen

Wichtige
Hinweise

Je nach betrieblicher Erforderlichkeit kann das Seminar auch direkt im Anschluss an das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR128) besucht werden. Mit Besuch beim Arbeitsgericht (wenn organisatorisch möglich).

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 besucht haben. Die Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 2 ist keine zwingende Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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4.7Seminarinhalt
4.8Referent
4.6Praxisrelevanz
4.6Lernzuwachs

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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.